Geimpfte im Impfzentrum erhalten automatisch QR-Code

Foto: NRW

Informationen zur Einführung des digitalen Impfnachweises in Nordrhein-Westfalen

Wer in einem Impfzentren bereits geimpft wurde, bekommt automatisch einen QR-Code per Post zugeschickt

NRW (pd). Am Sonntag hat das Bundesministerium für Gesundheit den Startschuss für die praktische Umsetzung des digitalen Impfnachweises gegeben. Nun sollen auch in Nordrhein-Westfalen nach und nach die Umsetzung dazu starten: In den kommenden Tagen werden die Apotheken und die Impfzentren eingebunden. Die Anbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird sukzessive bis Mitte Juli erfolgen.

Für die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels App muss für jede Impfung ein QR-Code eingescannt werden. In den Impfzentren werden diese Codes künftig für alle neu durchgeführten Impfungen vor Ort ausgegeben.

Wichtig zu wissen für alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin im Impfzentrum hatten: Sie müssen nichts veranlassen, um die QR-Codes im Nachhinein zu erhalten. Sie bekommen die Codes automatisch bis Ende Juni per Post zugeschickt.

QR-Code – Einfache und lebensnahe Lösung

Nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat man damit eine einfache und lebensnahe Lösung gefunden. Diese soll auch die Apotheken und Arztpraxen entlasten: „All diejenigen, die ihre Impftermine im Impfzentrum hatten, sollten nun nicht sofort die nächste Apotheke oder Praxis aufsuchen oder die Hotlines der Kassenärztlichen Vereinigungen anrufen, um den QR-Code zu erhalten. Das ist nicht nötig. Bis Ende des Monats haben alle, die das betrifft, automatisch ihren QR-Code im Briefkasten“, sagt Laumann.

Bei Impfungen in einer Praxis gilt:

Sind die Impfungen in Arztpraxen erfolgt, ist der QR-Code grundsätzlich über die Praxis oder die Apotheken beziehbar. Alle weiteren Personen können den QR-Code in Apotheken oder bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erhalten. Dies betrifft häufig Personen, die durch mobile Teams geimpft wurden (bspw. Beschäftigte in einer Pflegeeinrichtung), die in Krankenhäusern geimpft wurden oder die außerhalb eines Impfzentrums einen Impftermin über ihren Landkreis bzw. ihre Stadt vereinbart haben.
 
Für den womöglich seltenen Fall, dass Personen, die bereits im Impfzentrum geimpft worden sind, bis zum Beginn der Sommerferien keine Post mit dem QR-Code erhalten, ist davon auszugehen, dass die notwendigen Daten für den Versand im Impfzentrum nicht vorlagen. Diese Personen können ihren QR-Code dann selbstverständlich auch durch eine Apotheke oder Arztpraxis ausstellen lassen. Die gelben Impfausweise behalten weiter ihre Gültigkeit.
 
Um den QR-Code ausstellen lassen zu können, müssen der ausstellenden Institution folgende Angaben nachgewiesen werden (unter anderem durch Vorlage des gelben Impfpasses oder einer Impfbescheinigung):

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Impfstoff
  • Datum Erst- und Zweitimpfungen (bei Impfung mit Johnson & Johnson nur einmalige Impfung)
  • Chargennummer des Impfstoffs
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