Vorschriften des Jugendschutzgesetzes – Tanz in den Mai

Am Sonntag, den 30.04.2017, führt die Kilian-Schützengilde Schermbeck ab 20.00 Uhr auf dem Schützenplatz am Rathaus in Schermbeck die Veranstaltung „Tanz in den Mai“ durch. Einlass wird auch in diesem Jahr nur Personen ab 18 Jahren gewährt.
Zum reibungslosen Ablauf im Festzelt und auf dem Gelände setzt der Veranstalter einen Sicherheitsdienst ein.
Die Betreiber der im Umkreis der Veranstaltung befindlichen Gaststätten, Getränkemärkte, Trinkhallen und Tankstellen werden aufgefordert, die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zur Abgabe alkoholischer Getränke uneingeschränkt einzuhalten. Damit wird die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geschützt.

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