Gut gemeinte Entscheidung führt zum Eigentor
Die in der Kreistagssitzung am Donnerstag, 17. März, mehrheitlich gefassten Beschlüsse zum Hebesatz der Kreisumlage und zur Haushaltssatzung haben Konsequenzen. Denn solange keine rechtskonforme Haushaltssatzung beschlossen und genehmigt wird, gilt für den Kreis Wesel weiter die vorläufige Haushaltsführung.
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung kann die Kreisverwaltung Wesel nur ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Das bedeutet, dass auch von der Politik beschlossene freiwillige Zuschüsse (z.B. reduzierter Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatung, reduzierter Zuschuss an das Geistliche und Kulturelle Zentrum Kloster Kamp) nicht ausgezahlt werden können, bis ein genehmigungsfähiger Haushalt beschlossen und dann auch von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt wurde.
Mitunter ergeben sich dadurch paradoxe Sachverhalte: Die Politik hat beschlossen, weiterhin Mittel für die Zertifizierung mit dem Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ bereit zu stellen. Durch die aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nun notwendig gewordenen Standardabsenkungen kann die Kreisverwaltung jedoch die für eine Zertifizierung notwendigen Kriterien nicht mehr einhalten. Auch Familienkarten können bis auf weiteres nicht mehr ausgegeben werden.
Landrat Dr. Ansgar Müller: „Dem Mehrheitsbündnis aus CDU, Grünen und FDP/VWG war mit Einbringung seiner Beschlussvorschläge zur Kreisumlage und zur Haushaltssatzung klar, dass damit der Haushalt des Kreises Wesel nicht auskömmlich finanziert ist. Die nun eintretenden Folgen der vorläufigen Haushaltsführung haben die Vertreter der drei Fraktionen billigend in Kauf genommen. Die Kreisverwaltung war zum Beispiel ausdrücklich gegen die Kürzung des Zuschusses zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Dass wir nun nicht einmal mehr den von der Politik beschlossenen gekürzten Zuschuss auszahlen dürfen, geht auf ihr Konto. Ich bedaure das sehr.“
Der Kreistag bekommt in einer Sondersitzung am Dienstag, 5. April, um 16 Uhr die Möglichkeit, seine Beschlüsse zu ändern und rechtskonform zu gestalten. Sollte die Politik dies nicht tun, entscheidet die Bezirksregierung, ob sie der Beanstandung des Landrats folgt und die Kreistagsbeschlüsse aufhebt. Durch die politischen Beschlüsse steht der zur Verfügung stehende Personaletat in einem deutlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Personalaufwand bei der Kreisverwaltung Wesel. Diese Beschlüsse sind mit den Grundsätzen eines korrekten Wirtschaftens nicht vereinbar und somit rechtwidrig.