Viertes Wolfsgebiet in NRW

Nordrhein-Westfalen weist in Kürze ein neues Wolfsverdachtsgebiet „Oberbergisches Land“ von 902 Quadratkilometern aus

(pd). Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: Damit ermöglichen wir zu einem frühen Zeitpunkt Maßnahmen zur Prävention und zum vorsorgenden Herdenschutz. Das Verdachtsgebiet ist bewusst großzügig dimensioniert

Fotonachweise und genetische Spuren an gerissenen Nutz- und Wildtieren legen nahe, dass ein Wolf im Oberbergischen Land zwischen der Bundesautobahn A3 im Westen, der Bundesautobahn A4 im Norden und der Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz im Südosten ortstreu geworden ist.

Das „Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land“ umfasst Teile des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen KreisesEngelskirchen, Lindlar, Nümbrecht, Wiehl sowie die Bereiche von Gummersbach westlich der B 256 im Oberbergischen Kreis.

Natürliche Beute

Nach Osten hin schließt sich das Wolfsverdachtsgebiet nahtlos an die Pufferzone um das rheinland-pfälzische Wolfsgebiet “Stegskopf“ an. Im Gebiet kommen als natürliche Beute Rehe, Damhirsche, Rothirsche, Mufflons und Wildschweine vor.
 
Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium: „Mehrere Nachweise aus dem Oberbergischen Kreis und im angrenzenden Rheinland-Pfalz lassen die Anwesenheit mindestens eines Wolfs in diesem Gebiet vermuten. Anhand eines genetischen Befundes handelt es sich um einen weiblichen Wolf mit Kennung GW1433f.

Früher Zeitpunkt für Förderungen

Das Wolfsverdachtsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Damit ermöglichen wir zu einem sehr frühen Zeitpunkt Förderungen für den Herdenschutz, damit die Tierhalter Vorsorge für eine Sicherung ihrer Tierhaltungen betreiben können. Das Wolfsverdachtsgebiet ist bewusst großzügig dimensioniert.“
 
Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege können damit in Kürze Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention, beantragen. Förderfähige Maßnahmen zum Herdenschutz sind zum Beispiel wolfsabweisende Zäune sowie entsprechendes Zubehör. Förderanträge werden durch die Bezirksregierung Köln entgegengenommen und bearbeitet.

Wolfsgebiete in Nordrhein-Westfalen:
 
Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen drei Wolfsgebiete und vier Pufferzonen . Die Gebiete im Einzelnen:

  • Wolfsgebiet Schermbeck: 957 qkm, mit zusätzlicher „Pufferzone“ 2805 qkm,
  • Wolfsgebiet Senne: 922 qkm, mit zusätzlicher Pufferzone 3390 qkm,
  • Wolfsgebiet Eifel: 505 qkm, mit zusätzlicher Pufferzone 1261 qkm, dieses Wolfsgebiet erstreckt sich weiter nach Rheinland-Pfalz und Belgien.
  • Pufferzone Stegskopf: 1270 qkm, das Wolfsgebiet liegt in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu NRW sowie
  • das nunmehr geplante Wolfsverdachtsgebiet „Oberbergisches Land“: 902 qkm.
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