Viel Wind um nichts – Bürgermeister Mike Rexforth klärt auf!

Als Antwort auf den Vorwurf und dem Schreiben vom 14.1.2017 von  „Bürger für Bürger“ hinsichtlich der  „zusätzlichen  Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende“ klärt Bürgermeister Mike Rexforth auf! 

Sehr geehrter Herr Roth,
in Ihrer Anfrage vom 13 .01 .201 7 formulieren Sie für den objektiven Leser die Suggestion bzw. den
Vorwurf, die Verwaltung hätte entgegen Ihrer mündlichen Äußerung in der Ratssitzung vom 20.12.2016 die Auszahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende zum Monat Januar 2017 an Sie veranlasst.
Weil dieser Vorwurf eindeutig dem auch Ihnen aufgrund Ihrer Sitzungsteilnahmen bekannten Gesamtsachverhalt widerspricht, wird Ihr Vorwurf uneingeschränkt als unbegründet zurückgewiesen.

Zur Begründung erinnere ich Sie an den zeitlichen Ablauf zu diesem Sachverhalt:

♦ 1. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2016 habe ich im Verlauf der nichtöffentlichen Mitteilung den gesamten Ausschuss über die kurz zuvor in Kraft getretene Rechtslage informiert. Von mir wurde erwähnt, dass bis zum Vorliegen eines Ratsbeschluss für die Mandatsträger ein Auszahlungsanspruch und für die Verwaltung eine Auszahlungsverpflichtung besteht.

Unter Hinweis auf die wenige Tage später folgenden Eingabetermine für die Abrechnung zum Januar 2016 erbat der Unterzeichner von den Ausschussmitgliedern ein Signal, ob für die Ratssitzung am 20.12.2016 noch kurzfristig eine Beschlussvorlage zu diesem Thema erarbeitet werden sollte. Die Ausschussmitglieder haben im Beratungsverlauf gegenüber der Verwaltung auf die Erstellung einer derartigen Beschlussvorlage zum Rat am 20.12.2016 verzichtet, weil man dieses Thema zuvor auch mit Blick auf die Etatauswirkungen interfraktionell erörtern wollte. Gegen diese Absprache haben auch Sie im Verlauf der Sitzung am 06.12. keinerlei Einwendungen erhoben.

♦ 2. Unter Anwendung dieser Absprache im Ausschuss und der neuen landesrechtlichen Vorgaben
erfolgte die Erstellung der Abrechnungen für den Monat Januar 2017 am 13 .12.2016 incl. der
zusätzlichen Beträge für die Ausschussvorsitzenden.

♦ 3. In der Ratssitzung am 20.12.2016 wurde das Thema „zusätzliche Aufwandsentschädigung für
Ausschussvorsitzende“ durch den Vorschlag einer anderen Ratsfraktion zum Verzicht auf diese Zusatzzahlungen im Rahmen der Etateinbringung 2017 erneut diskutiert. Der in zwei Nachbarkommunen zwischenzeitlich beschlossene Verzicht auf diese Zusatzzahlungen dürfte Anlass hierfür gewesen sein. Auf diesen Antrag haben Sie selbst in der Ratssitzung mit Verwunderung reagiert, wobei Sie auf die Einigung hinsichtlich eines vorangestellten interfraktionellen Gespräches Bezug nahmen. Weitergehend erklären Sie dann, einen sofortigen Verzicht auf die Zusatzbeträge zu bevorzugen.

Vor dem Rat und allen übrigen Anwesenden habe ich Ihnen hierzu mitgeteilt, dass die Auszahlung für Januar 2017 bereits unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage erfolgt sei.
Die Abrechnungen für Februar bis April 2017 könnten aber aufgrund des neuen Meinungsbildes im Rat vorläufig auf die alten Rechtsnonnen zurückgeführt werden. Für den Fall, dass der Rat am 05 .04.2017 den Verzicht auf diese Beträge rückwirkend zum 01.01.2017 erklären sollte, habe ich über die Möglichkeit der späteren Einbehaltung der bereits für Januar 2017 ausgezahlten Zusatzbeträge informiert.

♦ 4. Bereits in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12 .03.2003 (TOP 7) sowie des
Rates am 20.03 . (TOP 6 -Seiten 9- 10 der Sitzungsniederschrift-) und 24.07.2003 (TOP 5) hat die Kommunalpolitik der Gemeinde Schermbeck intensiv über einen teilweisen Verzicht der Ratsmitglieder zur Aufwandsentschädigung beraten. Es wurde bereits damals von der Verwaltung eindeutig darauf hingewiesen, dass ein individueller Verzicht jederzeit möglich ist, aber unbedingt der Schriftform bedarf.
Das Ihnen diese Abläufe vor der Abfassung Ihres o.g. Schreibens bekannt gewesen sein müssen, wird
auch durch Ihre eigenhändige Unterschrift auf allen Teilnehmerverzeichnissen der hier benannten Sitzungen deutlich.

Gerne hätte ich Ihnen diesen Gesamtsachverhalt auf Nachfrage auch persönlich nochmals in Erinnerung gerufen, wenn Sie mir dazu im Sinne eines respektvollen Miteinanders und der Wahrheit rechtzeitig die Gelegenheit gegeben hätten.