Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende

Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende – Brief an den Bürgermeister Mike Rexforth von der BfB  (Klaus Roth) Schermbeck.

Gemäß § 46 GO NRW i. V. mit der Entschädigungsverordnung NRW sollen Ausschussvorsitzende mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses ab 2017 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten. Bereits in der letzten Ratssitzung habe ich für die BfB-Fraktion erklärt, dass wir auf die zusätzliche Aufwandsentschädigung verzichten werden. Einige Ratsmitglieder erhalten bereits heute durch ihre Zusatzfunktionen Aufwandsentschädigungen von bis zu 1.000 € im Monat. Nunmehr stelle ich fest, dass in der Januar-Abrechnung 2017 die Aufwandsentschädigung für den Ausschussvorsitz zur Auszahlung gekommen ist. Für mich nicht nachvollziehbar.

Viele Kommunen haben bereits im Dezember 2016 in ihren Räten beschlossen, dass auf diese zusätzliche Aufwandsentschädigung verzichtet wird. Warum nicht auch in Schermbeck?

Dem Bürger ist nicht zu vermitteln, dass die Schermbecker Verwaltung den Wunsch vorgebracht hat, die Steuern, insbesondere die beiden Grundsteuerarten, in 2017 zu erhöhen. Im Gegenzug würde zum Beispiel der Vorsitzende des Kultur-/Schul-/Sport- und Sozialausschuss für zwei oder drei Sitzungen im Jahr eine Aufwandsentschädigung von 12 x 211,90 € = 2.543 € im Jahr erhalten.

Warum, Herr Bürgermeister, wurde diese Auszahlung im Januar 2017 nicht zurückgestellt, bis eine rechtsverbindliche und abschließende Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Schermbeck erfolgt ist? Oder wurde eine der BfB-Fraktion nicht bekannte Neuregelung über die Auszahlung dieser zusätzlichen Aufwandentschädigung von CDU und/oder SPD bereits anderweitig durchgewunken?

Mit freundlichen Grüßen

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celawie
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