Update Corona-Hotspot NRW – Neue Beschlüsse

Update Corona – 17.10.2020

Bund und Länder halten an den getroffenen Beschlüssen zur Hotspot-Strategiefest und rücken diese ins Zentrum des Infektionsschutzes.

Strengere Maskenpflicht, Sperrstunde und Einschränkungen bei Feiern, auch im Kreis Wesel und Schermbeck, sollen helfen, das Virus unter Kontrolle zu halten. Für „Hotspots“ Inzidenz – Warnstufe gelb 30 oder 50 und höher, wurden härtere Regeln beschlossen.

Am 16.10.2020 hat die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Wesel den Wert von 35 überschritten, so dass es nach CoronaSchVO erforderlich ist, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen, soweit das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist.

Schwerpunkte des Infektionsgeschehens im Kreis Wesel liegen nach bisherigen Erkenntnissen zurzeit bei privaten Feiern und bei größeren Ansammlungen von Personen. Daher hat der Kreis Wesel – unabhängig von der generell für Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) geltenden Teilnehmerbeschränkung auf höchstens 50 Personen – mit dem Landeszentrum Gesundheit sowie der Bezirksregierung Düsseldorf die vorstehend getroffenen weiteren Regelungen als Schutzmaßnahmen abgestimmt.

Inzidenzwert Kreis Wesel am 17.10.2020: Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz laut Kreis Gesundheitsamt im Kreis Wesel liegt bei 45,0. Der veröffentlichte Wert der LZG liegt bei 48,0
+4,8*

Ab wann sollen die neuen Regeln überhaupt gelten?

Am Freitag (16.10.2020) hat Ministerpräsident Armin Laschet einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen für ganz NRW vorgestellt.

Die Verordnung gilt bis zunächst Ende Oktober für alle Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen mit einem Inzidenzwert über 50.

Beim Beherbungsverbot in NRW vertritt Ministerpräsident Armin Laschet die Meinung, dass das Beherbergungsverbot falsche Anreize setzt: „Es zwingt Menschen, sich vor einer Hotelübernachtung frei testen zu lassen. Wichtige Testreagenzien, die jetzt dringend gebraucht werden, werden verschwendet. Unsinnige Vorschriften gefährden die wichtige Akzeptanz der Corona-Regeln“.

Einheitliche Maßnahmen für alle NRW-Risikogebiete

Die Verordnung gilt bis zunächst Ende Oktober für alle Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen mit einem Inzidenzwert über 50.

Die Ergebnisse des Corona-Gipfels

Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen derzeit nicht nur durch umschriebene Ausbrüche, sondern in weiten Teilen Deutschlands ansteigt, ist es erforderlich, die Zahl der Kontakte in der Bevölkerung trotz des Beginns der kalten Jahreszeit und der damit verbundenen Verlegung vieler Aktivitäten in Innenräume wieder gezielt dazu redu-zieren, wo besondere Ansteckungsgefahrenbestehen.

Der Maßstab dafür ist, dass die Inzidenz in allen Regionen Deutschlands unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche liegt oder nach Ausbrüchen zügig wieder unter diese Schwelle gesenkt wird.

Corona-Hotspot NRW Derzeitige Regelung

Gastronomie

Sperrstunde in allen Bars und Restaurants zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, außerdem darf während dieser Zeit kein Alkohol verkauft werden

Beim Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Bars, Imbissen, (Eis-)Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen, Speisewagen und Bistros im Personenverkehr sowie ähnlichen gastronomischen Einrichtungen sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.

Am selben Tisch dürfen sich gemeinsam nur Personen aufhalten, die zu genannten Gruppen gehören. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. 2. ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, Gehören mehrere Tische zu einer Veranstaltung (z.B. Beerdigungskaffee usw.), darf auf Mindestabstände und Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung nur innerhalb einer festen Tischgruppe verzichtet werden.

Kontakte: Reduzierung auf 5 Personen oder Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum (EINE Familie ist EINE Familie, egal ob 1, 2, 3, 4 etc. Kinder). Großeltern gehören nur dazu, wenn sie mit ihren Kindern in einem Haushalt leben.

Keine Veranstaltungen über 500 Teilnehmer (draußen) bzw. über 250 Teilnehmer in Innenräumen. Hier gilt die Maskenpflicht auch am Platz

Reduzierung der Teilnehmerzahl auf 25 bei privaten Feiern (im öffentlichen Raum).

Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

Einheitliche Regeln NRW für private Feiern aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum

Maximal 50 Personen. Hier gilt: Wer seine Feier bis zum 10. Oktober angemeldet hat, darf diese im Oktober noch mit maximal 150 Personen stattfinden lassen, wenn die lokale Inzidenz nicht größer als 35 ist.

In Hotspot (Inzidenz von 50) ist die Feier auf 25 Teilnehmer begrenzt.

Wird eine Feier außerhalb des privaten Bereichs mit mindestens 50 Personen nicht angemeldet, droht ein Regelbußgeld von 500 Euro.

Weihnachtsmärkte können grundsätzlich stattfinden (Voraussetzung: Infektionsschutz-, Hygiene und Zugangskonzept). Stehtische mit festen Plätzen sind zugelassen.

Geschäfte – Öffnungszeiten

In der Weihnachtszeit können Geschäfte an mehreren Sonntagen öffnen, um so im Interesse des Infektionsschutzes den Kundenandrang zu entzerren.

Öffnung von 13 bis 18 Uhr sind möglich an folgenden Sonntagen: 29. Nov, 3./13/20. Dezember und 3. Januar

Teamsport
Maskenpflicht, außer am Platz, Abstandgebot von 1,5 Meter

Keine Zuschauer erlaubt, wenn 7-Tages-Inziden am Austragungsort größer als 35 ist

NEU – Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Besucher sowie Patienten und Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen. Das ist Ziel der Testverordnung, die am 15. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Schnelltests sollen vor allem für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen erstattet werden. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, etc. 

Urlaubsreisen innerhalb Deutschland – Hier gelten unterschiedliche Regelungen zwischen den Bundesländern!

Müssen sich auch Kinder testen lassen? Ab welchem Alter?

Grundsätzlich ja, die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.

Wie wird bei Einreise mit dem Auto oder Zug kontrolliert? Was geschieht mit Einreisenden, die mit dem Auto, Zug oder Bus aus einem Risikogebiet einreisen und die keinen Test nachweisen können?

Grenznah können durch die zuständigen Behörden Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Diese können die Daten der Reisenden an die Gesundheitsbehörden am Zielort weiter übermitteln (zumindest, wenn kein negatives Testergebnis nachgewiesen wird).

Wo kann ich aktuell ohne Corona-Test übernachten?

UPDATE Freitag 16. Oktober

Bayern und Brandenburg heben das Übernachtungsverbot auf

Update, Donnerstag(15. Oktober): Immer mehr Bundesländer setzen das ohnehin umstrittene Beherbergungsverbot außer Kraft. Sachsen hat bereits am 15. Oktober die Aufhebung verkündet, andere Bundesländer wie nun BadenWürttemberg, Brandenburg und Niedersachsen ziehen nach.

  • Baden-Württemberg: hat das Beherbungsverbot aktuell gekippt
  • Bayern: Beherbungsverbot aufgehoben
  • Thüringen: Keine Regelungen bislang bekannt
  • Berlin: Besucher müssen über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Brandenburg: Beherbungsverbot aufgehoben
  • Bremen: Keine Regelungen bislang bekannt
  • Hamburg: Besucher müssen über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Hessen: Besucher müssen über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Besucher müssen über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Einreise aus Corona-Hotspot möglich: NEIN (nur mit negativem Corona-Test).
  • Niedersachsen: kippt vorläufig das Beherbungsverbot
  • Nordrhein-Westfalen: In NRW gilt aktuell noch kein Beherbergungsverbot.
  • Rheinland-Pfalz: wird das geplante Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Krisengebieten vorerst nicht in Kraft setzen.
  • Saarland: hier trifft das Beherbungsverbot ab Freitag außer Kraft
  • Sachsen: Sachsen hebt Beherbungsverbot auf
  • Schleswig-Holstein: Besucher müssen über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Thüringen: Keine Regelungen bislang bekannt