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Union stellt im Bundestag Antrag für effektives Wolfsmanagement

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Union stellt im Bundestag Antrag für die Aufnahme von Wölfen in den Katalog jagdbarer Tiere – Bejagung von Wölfen bei Experten umstritten

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag an die Bundesregierung ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich.

Nach den Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf lebten 161 Wolfsrudel, 43 Paare und 21 territoriale Einzeltiere in ganz Deutschland im Monitoring-Jahr 2021/2022.

Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsehe.

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Vereinfachte Entnahme von Wölfen

Die Abgeordneten der CDU-Fraktion begründen ihr Anliegen im Bundestag damit, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten.

Anders sehe das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland aus. Das zeige praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen artenschutzrechtlichen Bestimmungen ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne. Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen.

Union fordert eine detaillierte Offenlegung

Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren und jährlich zu bewerten und die Vernetzung und den Austausch der deutschen Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa und deren Größe mit zu berücksichtigen“. Zudem sollten die Kriterien und deren Gewichtung detailliert offengelegt werden, die der regelmäßigen Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes nach Brüssel zugrunde liegen.

Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedsstaaten – wie zum Beispiel Schwedens – einzuführen, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage. Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsehe.

Wolfsbestände wachsen stark

Laut der unteren Naturschutz- und Jagdbehörden, wachsen die Wolfsbestände weiter stark an. Die tatsächlichen Zahlen dürften hier höher liegen, als vom Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes angeben wird. So sollen allein, wie Niedersachsen mitgeteilt, dort derzeit 450 Wölfe in fast 40 Rudeln unterwegs seien und sich der Bestand aktuell alle zwei bis drei Jahre verdoppeln. Ähnliche Hinweise habe der unteren Naturschutz- und Jagdbehördenerreichten aus anderen Ländern wie Brandenburg und Sachsen erhalten. Dort sei der Wolf etabliert und führe zu zahlreichen Konflikten.

Enorm finanzieller und arbeitswirtschaftlicher Aufwand

Das die Rückkehr des Wolfes vor allem zu Lasten der Schaf- und Ziegenhalter gehe, betont die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbande e.V. Der Schutz der Tiere verursache bei den Weidetierhaltern einen enormen finanziellen und arbeitswirtschaftlichen Aufwand.

Die EU hat die vollumfängliche Erstattung aller mit der Wolfsbesiedlung verbundene Maßnahmen ausdrücklich genehmigt. Diese müssten jedoch laut Deutscher Schafzuchtverbände durch einen Rechtsanspruch gesichert, komplett erstattet und bundesweit einheitlich geregelt werden. außerdem sollte die von der Bundesregierung über den GAK-Rahmenplan eingeführte Förderung investiver und laufender Kosten zum Schutz vor dem Wolf fortzuführt und die Voraussetzungen für die Förderung praxisgerecht angepasst werden.

Beachtliches Ergebnis des Artenschutzes

Weidetierhalter betonen, dass die nachgewiesene Wiederansiedelung der Wölfe in 205 Wolfsterritorien bis 2021 in Deutschland als beachtliches Ergebnis des Artenschutzes gewertet werden könne. Die Anzahl der Wölfe verursachen jedoch die stark anwachsenden Wolfspopulationen vielerorts durch  zunehmende Schäden durch Angriffe auf Weide- und Haustiere.

So wurden Im Jahr 2020 allein rund 4.000 Weidetiere – überwiegend Schafe, aber auch Rinder und Pferde – getötet. Die Bestände von Muffel- und Damwild habe sich in einigen Regionen bereits deutlich verringert.

Frustrierte Weidetierhalter

Stefan Völl von der Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände (VdL) signalisierte Zustimmung zum Unionsantrag. Er sprach sich für eine Anpassung des Wolfsmanagements an die tatsächlichen Gegebenheiten aus. „Die Weidetierhalter seien nach 20 Jahren im Umgang mit dem Wolf „zunehmend frustriert“, sagte der VdL-Geschäftsführer in der Anhörung. Herdenschutz sei für sie „eine Selbstverständlichkeit – da wo er möglich sei“. 

Hundertprozentigen Herdenschutz gibt es nicht

Seiner Meinung nach gebe es keinen hundertprozentigen Herdenschutz. Das würden auch die „über 1.000 Übergriffe und 4.000 getötete oder verletzte Tiere“, zeigen, so Völl. Übergriffige Wölfe müssten unverzüglich entnommen werden. Das dürfe angesichts der jährlich wachsenden Zuwachsraten von 30 Prozent auch nicht zu Diskussionen führen, ergänzte Völl.

Folgen für Biodiversität 

Vor einer weiteren Ausbreitung der Wölfe warnte der Biologe und Geschäftsführer des Schweizer Ökoberatungsunternehmens Pro Valladas Marcel Züger. Die wachsende Population des Wolfes habe, so Züger, gerade für die Biodiversität Folgen: Kulturlandschaften wiesen oftmals eine höhere Artenvielfalt auf als die „reine Wildnis“. Wenn Weidetierhaltung nicht mehr möglich sei, gingen „Edelstücke des Naturschutzes“ verloren.

Gefahrenquelle Herdenschutzzäune

Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune stellten zudem ein Hindernis und eine Gefahrenquelle für kleinere Tiere wie wandernde Amphibien und Reptilien dar, die sich darin verfangen und verletzen könnten. Zäune seien somit das Gegenteil von „Wildtierbrücken“, auf die man im Naturschutz sonst großen Wert lege und sogar extra anlege.

Für eine mittelfristige Regulierung angesichts des sich schnell erhöhenden Wolfsbestands sprach sich auch Alexander Kramer, Deutscher Städte- und Gemeindebund, aus. Es müsse ein „maßvoller Ausgleich“ zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Abwehr von Gefahren und weitetierwirtschaftlicher Schäden gefunden werden.

Bejagung von Wölfen nicht zielführend

Ilka Reinhardt vom Lupus Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gab zu bedenken, dass die Bejagung von Wölfen nicht unbedingt zum Ende von Konflikten führe. Das würden die Beispiele Schweden und Frankreich, die die Union in ihrem Antrag als Vorbild herangezogen hatte, deutlich zeigen. Um die Weidetierhaltung zu erhalten und Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere zu verringern, plädierte Reinhardt stattdessen für einen „richtig umgesetzten, funktionstüchtigen“ Herdenschutz.

Fazit

Im Fazit bestand Einigkeit darüber, dass Wölfe bei Übergriffen schnell und konsequent entnommen werden müssen. Um die Akzeptanz vor Ort zu erreichen bzw. zu erhalten, braucht es neben dem Ergreifen von Herdenschutzmaßnahmen, wo diese möglich sind. Dazu gehöre auch ein aktives Wolfsmanagement.

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