Thema Wolf – Kreisverwaltung informiert auf Anfrage der SPD

Umgang mit dem Wolf im Kreis Wesel; Anfrage an die Kreisverwaltung Wesel der SPD-Fraktion

Der Wolf beschäftigt nicht nur die betroffenen Tierhalter, sondern kurz vor Jahresende wirft das Thema Wolf und das weitere Vorgehen, wie eine Entnahme, auch bei der SPD-Fraktion im Kreis Wesel viele Fragen auf.

Die SPD-Kreistagsfraktion wollte in einer Anfrage an den Kreisausschuss zum Thema „Die Rückkehr des Wolfes an den Niederrhein“ Antworten auf Fragen bekommen, die mittlerweile auch in den sozialen Medien ausführlich und sehr emotional diskutiert werden.

Neben den aktuellen Rissen stand die Frage der SPD – Fraktion über ein eventuelles Genehmigungsverfahren zur Entnahme des Raubtiers im Raum.

Zum aktuellen IST-Stand teilte die Kreisverwaltung mit, dass im „Wolfsgebiet Schermbeck“ in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 21 Rissereignisse in Nutztierherden stattgefunden haben. Diese seien eindeutig durch einen Wolf verursacht worden und durch eine Genanalyse der Wölfin GW954f zugeordnet worden.

Insgesamt wurden 40 Tiere getötet bzw. mussten euthanasiert werden. Acht weitere Tiere wurden verletzt, teilt die Verwaltung mit. Drei weitere Nutztierrisse seien noch in Bearbeitung beim LANUV, wo der Versucher noch nicht feststehe und anhand einer DNA-Analyse geklärt werden muss.

Kein empfohlener Herdenschutz

Und weiter heißt es vonseiten der Verwaltung, dass bis auf wenige Ausnahmen die Rissereignisse in Herden stattgefunden haben sollen, die keinen empfohlenen Herdenschutz umgesetzt hatten. Dies treffe insbesondere für Kleinstschafhaltungen zu. Ein Zwang zur Umsetzung bestehe laut Verwaltung zwar nicht. Sie verweist darauf, dass seit September 2020 gerissene Nutztiere nur noch entschädigt werden, wenn der empfohlene Herdenschutz umgesetzt wurde.

Laut Kreisverwaltung konnte jedoch noch kein Nachweis für die inzwischen naheliegende Vermutung, dass die Wölfin „Gloria“ die Zäune überspringt, erbracht werden.

Herdenschutzhunde und Aufstallung

Geeignete Herdenschutzzäune seien aber nicht die einzige mögliche Maßnahme, die Nutztiere vor Wolfsangriffen zu schützen. Da der Einsatz von zertifizierten Herdenschutzhunden sowie die nächtliche Aufstallung in einzelnen Herden bereits erfolgreich praktiziert worden sei, sollten laut Kreisverwaltung auch diese Maßnahmen im Wolfsgebiet Schermbeck zukünftig verstärkt angegangen und umgesetzt werden.

Entnahme der Wölfin – Folgeantrag wird derzeit geprüft

Im Juni 2020 wurde der erste Antrag auf Entnahme der Wölfin GW 954f gestellt. Der Antrag wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) abgelehnt.

Diese Entscheidung des Kreises Wesel sei beklagt worden. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stehe noch aus. Im Oktober 2020 wurde ein weiterer Antrag auf Entnahme der Wölfin GW954f gestellt. Dieser Antrag wird derzeit geprüft und eine Entscheidung mit MULNV und LANUV abgestimmt.

Naturschutzerbände haben großes Mitspracherecht

Hier wollte die Fraktion der SPD wissen inwieweit Naturschutzverbände, falls es zu einem Genehmigungsverfahren für einen Abschuss des Wolfes im Kreis Wesel kommen würde ein Mitspracherecht haben und wenn ja, in welcher Form?

Laut Kreisverwaltung seien die Naturschutzverbände im Naturschutzbeirat (drei Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU), je zwei Vertreter des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)) vertreten.

Die Mitglieder des Naturschutzbeirates werden in den Sitzungen durch die Mitteilungen der Verwaltung über Sachstand und Genehmigungslage eingereichter Anträge informiert.

Im Falle der beabsichtigten Genehmigung einer Entnahme nach § 67 Bundes NatSchGesetzes könne der Beirat NRW der beabsichtigten Genehmigung mit der Folge widersprechen, dass bzw. die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat.

Allerdings sei es auch so, wenn die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt hält, müsse die untere Naturschutzbehörde die Befreiung versagen.

Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die höhere Naturschutzbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Letztendlich sei es so, dass die höhere Naturschutzbehörde in dieser Sache ein wichtiges „Wörtchen“ mitzureden hätte. Und weiter: Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde ereilt werden.  

Weitere Fragen der SPD-Fraktion im Kreis Wesel an die Verwaltung

Frage 2: Wie wahrscheinlich ist es, dass –im Falle eines genehmigten Abschusses der Wölfin –andere Wölfe erneut in den Kreis Wesel einwandern und das Revier besetzen? Müsste ein Antrag auf Abschuss in jedem Einzelfall neu gestellt werden?

Die bekannten Wolfsichtungen lassen darauf schließen, dass es zukünftig immer wieder durchziehende Tiere geben wird, die –ebenso wie die hier ansässige Wölfin –einen geeigneten Lebensraum für sich erkennen könnten.

Obwohl eine Prognose bezüglich des Verhaltens wildlebender Tiere generell schwierig ist, muss aufgrund der Naturausstattung im Wolfsgebiet Schermbeck nach derzeitiger fachlicher Einschätzung davon ausgegangen werden, dass sich aufgrund des hohen Einwanderungsdruckes insbesondere aus Niedersachsen erneut Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck ansiedeln werden.

Die Genehmigung, eine streng geschützte Tierart wie den Wolf durch Abschuss zu entnehmen, ist eine spezifische Einzelfallentscheidung bezogen auf ein oder mehrere Individuen, eine Individualisierung erfolgt über die Kennung des Tieres. Eine erneute Antragstellung ist daher erforderlich.

Frage 3. Welche Stelle berät die Landwirte im Umgang mit durch einen Wolfsangriff verängstigten Weidetieren und gibt fachdienliche Hinweise, die Herde wieder zu sichern und zu stabilisieren? Gibt es in diesem Fall weitere finanzielle Hilfen?

Die Landwirtschaftskammer bietet eine Herdenschutzberatung an, die Kreiszüchterzentrale des Kreises Wesel steht den Tierhaltern ebenfalls für eine Unterstützung zur Verfügung.

Darüber hinaus wurde die AG Wolf Herdenschutz ins Leben gerufen, die Kontinuität in die Unterstützung der Weidetierhalter und die Gelegenheit zum regelmäßigen Austausch über die Rahmenbedingungen der Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gibt. Auch das Landesumweltamt stellt Wolfsberater in NRW zur Verfügung, die Kontaktdaten erhält man über die Internetseite www.wolf.nrw.de.

Die Förderrichtlinie Wolf des Landes NRW sieht einen Kostenzuschuss für Präventionsmaßnahmen für Weidetierhaltungen und von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen durch den Ausgleich von Schäden an Nutz-und Haustieren, einschließlich Jagd-, Herdenschutz-und Hütehunden sowie mit dem Wolfsübergriff verbundenen Sachschäden vor.

Weitere finanzielle Hilfen werden derzeit nicht gewährt. (Grundsätzlich sind Anpassungen der Förderrichtlinie nicht einfach und insbesondere durch die erforderliche Notifizierung sehr langwierig. Notifizierung ist ein Verfahren, bei dem Mitgliedsländer der EU die Europäische Kommission über einen Rechtsakt in Kenntnis setzen müssen, bevor dieser als nationale Rechtsvorschrift Geltung entfalten kann.)

Frage 4.Wer trägt die Material-und Arbeitskosten für den Herdenschutz der Weidetiere (z. B. Kühe und Pferde)?

Abhängig vom Standort des betroffenen Betriebes oder Tierhalters kann bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. Die Antragsformulare und Ansprechpartner sind auf der Seite www.wolf.nrw.de veröffentlicht.

Entsprechen die Herdenschutzmaßnahmen den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf, werden Kosten für Präventionsmaßnahmen wie Herdenschutzzäune (Anschaffung neuer Zäune, Optimierung vorhandener Zäune), geeigneter Herdenschutzhunde etc. übernommen. Die Zuwendung beträgt 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antrag und die Bewilligung müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Folgekosten für Aufbau und Unterhaltung der Herdenschutzzäune sowie für die Versorgung der Herdenschutzhunde sind von den Förderrichtlinien Wolf ausgenommen. Auf Bundesebene gibt es inzwischen eine konkrete Möglichkeit über die GAK-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz).

Allerdings müssen die Länder diese Regelung in eine eigene Förderrichtlinie umsetzen. In einigen Bundesländern ist das bereits erfolgt. Das Land NRW wird einen solchen Weg ebenfalls prüfen.

Herdenschutzmaßnahmen für Kühe und Pferde sind über die Förderrichtlinien Wolf derzeit nicht förderfähig.

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