Testergebnisse aufbewahren

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Seit August gelten neue Regeln für die Einreise nach Deutschland. So müssen alle Personen ab 12 Jahren bei der Einreise einen Nachweis vorzeigen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Wichtig: Die Testergebnisse können vom Gesundheitsamt auch mehrere Tage nach der Einreise angefordert werden. Darum sollten Einreisende ihre Testergebnisse nicht direkt nach der Ankunft vernichten, sondern für 14 Tage aufbewahren.

Bußgeld droht

Die Coronaeinreiseverordnung des Bundes gibt auch vor, welche Anforderungen die Tests erfüllen müssen. So dürfen sie nur von zertifizierten Stellen vorgenommen werden, um anerkannt zu werden. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache vorliegen. Testergebnisse in anderen Sprachen dürfen nach der Bundesverordnung nicht anerkannt werden. In solchen Fällen droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro pro Person.

Quarantäne-Regeln

Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen und sich direkt in zehntägige Quarantäne begeben. Schnelltest-Ergebnisse dürfen nicht älter als 48 Stunden alt sein, PCR-Ergebnisse nicht älter als 72 Stunden. Die Quarantäne kann durch ein weiteres negatives Testergebnis an Tag 5 nach der Einreise verkürzt werden. Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren besteht keine Testpflicht. Ihre Quarantäne endet automatisch an Tag 5 nach der Einreise.

Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt grundsätzlich eine Quarantäne von 14 Tagen und die Pflicht, bei Einreise ein negatives Testergebnis vorzulegen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Der Tag der Einreise wird bei den Quarantäne-Berechnungen als „Tag 0“ gezählt.

Mehr Informationen:

www.kreis-re.de/corona

Bei Nachfragen ist das Team des Infotelefons unter 02361 8904545 erreichbar.