Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet

Mit Erlass von Dienstag, 20. Dezember, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, unverzüglich die Stallpflicht für Geflügel flächendeckend anzuordnen.

Für den Kreis Wesel treten diese Regelungen am Donnerstag, 22. Dezember, in Kraft. Die Aufstallpflicht gilt dann auch in Kamp-Lintfort, Moers und Neukirchen- Vluyn. Für alle anderen Gebiete im Kreis Wesel gilt sie ohnehin bereits.

Geflügel ist entweder in geschlossenen Ställen zu halten oder alternativ mindestens unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Betroffen sind Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen.  

Die anhaltende Dynamik des Seuchengeschehens bei Wildvögeln und der Geflügelpestausbruch in einer Putenhaltung im Kreis Soest sind Anlass für die Ausweitung der Stallpflicht. Die Dauer der Maßnahme ist derzeit nicht absehbar und hängt wesentlich vom weiteren Verlauf der Vogelgrippe ab.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.