Die Kreis Weseler Grünen bemängeln eine Begünstigung der Firma Nottenkämper
Die Art und Weise, wie der Landrat Dr. Ansgar Müller mit den Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung wegen eines Korruptionsverdachts vorgeht, stößt bei der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf wenig Verständnis.
Der Landrat hat entschieden, das Ermittlungsverfahren selbst durchführen zu lassen. Dadurch, so der Fraktionsvorsitzende Hubert Kück, habe der Landrat auch den alleinigen Anspruch auf das Ergebnis und könne allein entscheiden, was öffentlich gemacht werde. „Das ist“, so Kück, „unserer Ansicht nach nicht geeignet, den Fall zweifelsfrei aufzuklären.“
Geringes Vertrauen
Die Bevölkerung in Schermbeck und in den angrenzenden Kommunen sei durch diese Vorgänge sowie die geringe Bereitschaft des Landrats und seiner Mitarbeiter, hier für Aufklärung und Transparenz zu sorgen, in hohem Maße verunsichert und habe nur noch geringes Vertrauen in deren Verwaltungshandeln.

Wie Hubert Kück ist auch die erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrike Trick der Auffassung, dass die Bezirksregierung die Ermittlungen durchführen sollte. Beide bescheinigen dem Landrat „ein begünstigendes Verwaltungshandeln des Kreises Wesel gegenüber der Firma Nottenkämper.“
Kreis begünstigt Firma Nottenkämper zwei Jahrzehnte
Wie sehr die Kreisverwaltung die Firma Nottenkämper in den letzten zwei Jahrzehnten begünstigt hat, machten Kück und Trick im Rahmen eines Streifzuges durch Entscheidungen der Kreisverwaltung seit 1999 deutlich.
Im März 1999 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Aufsicht über die Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg im Gahlener Heisterkamp auf den Kreis Wesel übertragen. Daraufhin hat der Kreis die Einleitung der Sickerwässer aus dem Mühlenberg in das dortige Grabensystem und damit in den Gartroper Mühlenbach genehmigt. Außerdem erlaubte der Kreis die Erweiterung des Kataloges der erlaubten abzulagernden Abfälle. Auf Anweisung der Bezirksregierung musste der Kreis allerdings diese Erlaubnis im Dezember 1999 wieder aufheben.
Keine rechtliche Handhabe für ein Ordnungsgeld
Als im Jahre 2001 insgesamt 13 000 Tonnen ölhaltige Schlämme von der Firma Nottenkämper ungesetzlich abgelagert wurden, verfügte der Kreis Wesel zwar die Entfernung des Materials, sah aber keine rechtliche Handhabe für ein Ordnungsgeld.
Als ein weiteres Beispiel für ein unverständliches Verwaltungshandeln nannten Hubert Kück und Ulrike Trick den Verzicht des Kreises Wesel aus dem Jahre 2011 auf eine von der Firma Nottenkämper bis dahin zu beantragende Freigabe des abzulagernden Materials. Das sei eine Freigabe zur Selbstkontrolle durch die Firma Nottenkämper gewesen.
Verbraucherschutz NRW nicht nachgekommen
Im Jahre 2016 hat der Kreis Wesel nach Auffassung der Grünen gleich zwei Beispiele dafür geliefert, wie man eine Firma begünstigen kann. Einer Empfehlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sei der Kreis nicht nachgekommen, „weil eine weitere Auswertung aus seiner Sicht nicht zielführend“ gewesen sei. Außerdem sei in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Firma Nottenkämper kein Passus enthalten, „der eine finanzielle Absicherung des Risikos von notwendigen kostenintensiven Maßnahmen zur Sanierung der Verfüllung“ beinhalte. Die Sicherheitsleistung betrage lediglich 160 000 Euro.
Keinerlei Fahrlässigkeit
Als völlig unverständlich bewerten die Grünen einen Vorgang aus dem Monat Juni des Jahres 2018. Damals habe die Kreisverwaltung dem Kreistag mitgeteilt, dass sie „bei der Firma Nottenkämper hinsichtlich der ungenehmigten Ablagerung keinerlei Fahrlässigkeit oder Verletzung der Kontrollpflicht, die die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen würde, feststellen kann.“
„Das alles macht nachdenklich“, fasste Ulrike Trick zusammen. Die Grünen können nicht nachvollziehen, dass der Landrat über Jahre einen Mitarbeiter die Firma Nottenkämper kontrollieren ließ, der einen Steinwurf vom Mühlenberg entfernt wohnt. Ein Rotationsprinzip sei bei den Kontrolleuren nicht durchgeführt worden.
Kein Aufklärungswille
„Viele Fragen wurden vom Landrat in der Vergangenheit nicht beantwortet“, bedauert Ulrike Trick das Vorgehen des Landrats. Als Beleg für ihre Feststellung führt sie die Art und Weise an, wie der Landrat mit den Fragen umgegangen sei, die im Rahmen einer Bürgerversammlung im Gahlener Café Holtkamp gestellt worden seien. „Es hat von Beginn an keinen Aufklärungswillen gegeben“, bedauert Trick.
Kück unterstützte Tricks Feststellung und verwies auf die sachliche Art und Weise des Vorgehens des Gahlener Bürgerforums, dem die Grünen zahlreiche Informationen verdanken, die ihnen vom Landrat nicht gegeben worden seien.
Das haben die Grünen auch der Regierungspräsidentin mitgeteilt mit den Worten: „Bei allen Anfragen mussten sowohl wir als auch das Gahlener Bürgerforum feststellen, dass unsere Anfragen entweder sehr unwillig, mit erheblicher Zeitverzögerung (mehrere Monate) oder aber gar nicht beantwortet wurden.“
Der Regierungspräsidentin versichern die Grünen: „Eine von neutraler Stelle geführte Ermittlung würde das Ergebnis für die Bürgerschaft glaubwürdiger erscheinen lassen und geschwundenes Vertrauen wieder herstellen.“ H.Scheffler