Schermbecker Hundehalter darf zahlen

Sechs Monate Freiheitstrafe für einen 42-jährigen Hundehalter

Schermbecker Hundehalter wurde nun wegen Körperverletzung verurteilt.

SCHERMBECK. Ein Karabinerhaken an einer Hundeleine, mit der ein 42-jähriger Schermbecker einen Jogger verprügelte, bescherte dem Jogger eine kräftige Platzwunde am Kopf und dem Schläger am Ende der gestrigen Verhandlung am Amtsgericht Wesel eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die allerdings mit einer dreijährigen Bewährung belegt wurde.

Außerdem muss der Täter 500 Euro an den Verein „Opfer und Täter e.V.“ zahlen.

Zu dieser massiven Körperverletzung kam es am 30. Mai 2017. Damals war der Dorstener W. gegen 19.20 Uhr joggend in Gahlen unterwegs. In der Nähe des Wesel-Datteln-Kanals liefen zwei Labrador-Hunde des Schermbeckers O. frei herum.

Blutende Verletzungen

„Ich habe versucht, die Hunde abzuwehren“, schilderte W. den Beginn einer Auseinandersetzung mit O., die mit Beleidigungen begann und mit einer blutenden Verletzung des Dorsteners endete. Der wurde vom Rettungswagen zum Dorstener Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Der behandelnde Arzt bescheinigte eine drei Zentimeter lange Platzwunde am Kopf und Prellungen an der Stirnseite. Der Dorstener war daraufhin dreizehn Tage lang arbeitsunfähig. Außerdem verlor er im Rahmen der Prügelaktion seine Brille.

Dorstener Jogger erlitt Blessuren

In der Darstellung des geschilderten Ablaufes gab es unterschiedliche Äußerungen. Der Schermbecker behauptete, keine Hundeleine mitgeführt zu haben, und führte die Blessuren am Kopf des Dorsteners auf dessen Fall auf den Boden zurück. Der Dorstener bestritt einen Fall und blieb bei der Darstellung mit der Hundeleine.

Noch vor dem Plädoyer des Staatsanwaltes stand der Angeklagte auf, bot dem Dorstener seine Hand an und bat ihn um Entschuldigung, die dieser annahm.

Brutalität des Schlagens

Diese Geste des Angeklagten wertete der Staatsanwalt als strafmildernd für die „schwere körperliche Verletzung“, für die das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorsieht. „Sie haben sich nicht so benommen, wie man das von einem erwachsenen Menschen verlangen kann“, bescheinigte der Staatsanwalt dem Angeklagten, dem er gleich mehrere Fehler vorhielt: das freie Laufenlassen der Hunde, das aggressive verbale Verhalten gegenüber dem Jogger und schließlich die Brutalität des Schlagens.

Dem geforderten Strafmaß des Staatsanwaltes schloss sich die Richterin weitgehend an. Lediglich beim zu zahlenden Geldbetrag an eine soziale Einrichtung reduzierte sie die geforderten 1000 Euro auf den halben Betrag.

Hundehalter trägt Kosten

Der Angeklagte muss darüber hinaus die Kosten tragen, die er durch den Einsatz des Rettungsdienstes und der Polizei verursacht hat. Auch die Kosten, die durch die Krankschreibung beim Arbeitgeber verursacht wurden, muss der Angeklagte tragen. Die Zahlungen treffen ihn zu einem unglücklichen Zeitpunkt, da er vor 14 Tagen arbeitslos wurde.

Der Angeklagte, der sich nicht von einem Rechtsanwalt vor Gericht vertreten ließ, verzichtete bereits während der Verhandlung auf das weitere Einlegen von Rechtsmitteln.

Leinenzwang

Nicht alle Begegnungen zwischen Joggern, Radfahrern und Hundehaltern enden mit Körperverletzungen, aber die dem Rechtsfall zugrundeliegende Situation, dass unangeleinte Hunde sich bewegende Menschen verfolgen oder angreifen, kann man regelmäßig auf Wander- und Fahrradwegen beobachten. In Nordrhein-Westfalen besteht – besonders für öffentliche Flächen – ein Leinenzwang.

Für manche Hunderassen gilt ein genereller Leinenzwang. Der Verstoß gegen den Leinenzwang gilt laut dem NRW-Landeshundegesetz als Ordnungswidrigkeit. Die Strafen werden dabei von den Kommunen festgelegt. H.Scheffler

Foto: Beispielfoto

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.