Sabine Weiss zum neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz

Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung verbessert werden.

Das sind die Ziele des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 14. März 2019 vom Bundestag beschlossen wurde.

„Schnellere Termine beim Facharzt und noch vieles mehr bringt das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz“, sagt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit Sabine Weiss.

„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein. Die Gesundheitsversorgung auf dem Land und in strukturschwachen Gegenden wird verbessert. Es gibt deutlich mehr Leistungen für die Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen und die sogenannten Heilmittelerbringer, also etwa Physiotherapeuten, Logopäden oder Diätassistenten, werden nicht nur finanziell besser gestellt. Auch ihre Kompetenzen werden merklich ausgeweitet.“

Dafür sorge die sogenannte „Blankoverordnung“. Diese Verordnung werde vom Arzt ausgestellt, aber die Therapeuten entschieden über die Behandlungsmethode, deren Dauer und Häufigkeit.

Damit, so die CDU-Bundestagsabgeordnet Weiss, sei die Aufzählung der Verbesserungen aber noch lange nicht beendet. „Im Vorgriff auf das noch für dieses Jahr geplante Digitalisierungsgesetz verpflichten wir mit dem TSVG die gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten spätestens ab dem Jahr 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Auf die sollen die Kunden dann Zugriff mittels Smartphone oder Tablet haben – freilich nur wenn sie das wünschen.“