Der Kreistag hat am Donnerstag, 11. Juli, eine Resolution zur Neuaufstellung des Abfallwirtschaftsplanes beschlossen. Darin wird unter anderem gefordert, dass es zu verbindlichen Zuweisungen zugunsten aller entsprechenden Anlagen in NRW kommt.
Die Resolution lautet:
„Der Kreistag des Kreises Wesel äußert Skepsis gegenüber der Absicht der Landesregierung, bei der Aufstellung des neuen Abfallwirtschaftsplanes … von der Möglichkeit verbindlicher Zuweisungen Gebrauch zu machen.
Eine Unterstützung kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass alle im Land NRW bestehenden Abfallverbrennungsanlagen einschließlich derjenigen der Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH gleichbehandelt und angemessen berücksichtigt werden.
Seinerzeit ist bei der Aufstellung des AWP 1998 der Kreis Wesel entgegen entsprechenden ursprünglichen Planungen – trotz Beschreitung des Klageweges – nicht berücksichtigt worden.
Die Müllverbrennungsanlage Asdonkshof musste sich daher dem Wettbewerb stellen und ist derzeit mit kommunalen und gewerblichen Abfällen ausgelastet. Durch den Entfall der Zuweisungen mit dem AWP 2010 besteht z. Z. die Möglichkeit der Einwerbung von Haus- und Sperrmüll auch aus anderen Entsorgungsgebieten.
Der Kreis Wesel fordert daher, dass es zu verbindlichen Zuweisungen zugunsten aller entsprechenden Anlagen in NRW kommt. Sollte dies so nicht erfolgen, erwartet der Kreis Wesel, dass er weiterhin die Möglichkeit hat, sich im Rahmen des Wettbewerbs an der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen beteiligen zu können.
Ohne angemessene Berücksichtigung der Müllverbrennungsanlage Asdonkshof müsste der Kreis Wesel unter Betrachtung der aktuellen Gesetzeslage erneut prüfen, den Rechtsweg zu beschreiten.
Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.“