Der Landtagsabgeordnete der SPD René Schneider hat in einer Anfrage an den Landtag die Frage gestellt: Ist der empfohlene Herdenschutz im Schermbecker Wolfsgebiet ausreichend?
In seiner Anfrage vom 31. März 2023 verweist der Abgeordnete Schneider darauf, dass das LANUV empfiehlt, Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Wolfsgebieten und in der umgebenen Pufferzone, die Tiere mit wolfsabweisenden Zäunen zu sichern. Diese Standartaussage gibt es auch vom Umwelt- und Verkehrsminister
Das bedeutet, dass in den Wolfsgebieten und den Pufferzonen das Land NRW Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent fördert.
Allerdings betont Schneider, dass eine Entschädigung für getötete Tiere, nur dann jeder Weidetierhalter erhalte, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist.
Schneider verweist auf die in den vergangenen Wochen und Monate wiederholten Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck. Hierbei seien, so Schneider, in einigen Fällen sogar der empfohlene Herdenschutz von den Wölfen überwunden worden.
Vor diesem Hintergrund bitte er nun die Landesregierung NRW um die Beantwortung seiner Fragen:
Wie oft wurden seit dem Bestehen des Schermbecker Wolfsgebietes der Grundschutz und der empfohlene Herdenschutz überwunden? Hier bittet Schneider um eine Liste mit der Unterscheidung zwischen Grund- und empfohlenen Herdenschutz, mit dem Datum des Rissereignisses sowie dem Verursacher.
Darüber hinaus sei der von einer unteren Naturschutzbehörde eine vermeintliche Auffälligkeit im Sinne von § 9 Abs. 2 WolfsVO NRW gemeldet worden?
Nicht zu übersehen seien aus den bislang erhobenen Daten auch, dass es eine Auffälligkeit von einzelnen Wölfen nach der Definition des Bundesamtes für Naturschutz gebe. Hier möchte Schneider, falls es Auffälligkeiten geben wissen, welche Maßnahmen die Landesregierung zur Vergrämung des Wolfes nach § 3 WolfsVO NRW ergreifen wird.
Nicht interessant sei es für den Landtagsabgeordneten, wann die Landesregierung einen Punkt erreichen würde, sodass diese an eine Entnahme des Wolfes nach § 4/5 WolfsVO angebracht wäre?
Keine plausible Antwort von Umweltminister Krischer
Laut Umweltminister NRW Oliver Krischen (Die Grünen), ließ er auf Anfrage der Redaktion Schermbeck-Online von seiner Pressestellestelle mitteilen, dass aktuell keine erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen bei keinem Wolf in Nordrhein-Westfalen vor liegen. Übersetzt heißt das, dass es momentan keine Problemwölfe im Wolfsgebiet Schermbeck und NRW gebe.
Und auch auf die Frage, ob er die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter verstehen könne, gab es keine Antwort, außer: „Nach den Förderrichtlinien Wolf besteht die Möglichkeit zur Entschädigung von wolfsbedingten Schäden sowie zur Förderung von Investitionen in wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen“.