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Rat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

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Sieben Ratsmitglieder stimmten gegen die Beschlussvorlage der Verwaltung.

Der Rat der Gemeinde Schermbeck ist in seiner Sitzung der Empfehlung des Bürgermeisters gefolgt und hat das Bürgerbegehren zum Erhalt der beiden Grundschulen für unzulässig erklärt.

Insgesamt stimmten sieben Ratsmitglieder gegen die Beschlussvorlage der Verwaltung. Enthaltung gab es von den CDU-Mitgliedern Uwe Karla und Hildegard Franke. Gegenstimmen gab es von der Fraktion „Bürger für Bürger“, Thomas Heiske und den Grünen.

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Die anderen CDU-Mitglieder und die SPD stimmten der Verwaltung zu, sodass das Bürgerbegehren doch mehrheitlich für unzulässig erklärt wurde.

Sitzung musste unterbrochen werden

Die Sitzung wurde zwischenzeitlich auf Antrag der Grünen unterbrochen, da die von der Gemeindeverwaltung eingeholten Gutachten zum Bürgerbegehren nicht der Sitzungsvorlage beigefügt, sondern nur in der Vorlage mit eingearbeitet waren.

In seinem kurzen Statement nach der Sitzungt sagte Thomas Bolte von der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“. „Wir sehen das sportlich: Der erste Aufschlag geht bisweilen ins Netz. Wichtig ist, dass der zweite Aufschlag sitzt. Hier bauen wir voll auf die Beratungspflicht der Gemeinde, wie sie die Gemeindeordnung für NRW vorsieht. Wenn die Gemeinde weiß, was unzulässig ist, muss sie auch wissen, was zulässig ist“, so Bolte. „Viele Schermbecker wünschen sich, bei einer so grundlegenden Richtungsentscheidung mitentscheiden zu dürfen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

André Elschenbroich

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