Petition wurde abschlägig beschieden

Im Zusamemnahng mit denkbaren Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bebauung auf der B 58 hatten sich die Anlieger auch an dei Schermbecker Parteien gewandt. Außerdem wurde edr petitionsausschuss des landtags einegschaltet.

     Als Vorsitzender der BfB-Fraktion erkundigte sich Klaus Roth (Foto oben links)  am 1. August über den stand der Bearbeitung. Das Ministeriunm hat inzwischen geantwortet. Diese Antwort hat Klaus Roth inzwischen an Johannes Foitzik (Foto rechts)  weitergeleitet mit folgendem Begleitvermerk::

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Sehr geehrter Herr Foitzik,

 im Anhang sende ich Ihnen das Antwortschreiben des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW in o. a. Sache zu. Ich hatte gehofft, dass die anstehende Bundestagswahl zum Anlass genommen wird, erneut die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h kritisch zu prüfen. Leider wird die Ablehnung aus der Entscheidung des Petitionsausschusses abgeleitet. In der letzten Ratssitzung hat Herr BM Grüter mitgeteilt, dass sich Straßen NRW vorstellen kann, bei der nächsten Fahrbahnsanierung Flüsterasphalt zu verwenden. Diese Aussage habe ich seinerzeit bereits kritisch gesehen, um die Anwohner ruhig zu stellen. Das Ministerium führt aus: „Der von Ihnen vorgeschlagene Flüsterasphalt wird allerdings auch zukünftig dann eher nicht zum Einsatz kommen …..“ .Leider für mich auch enttäuschend, kann ich Ihnen keine bessere Nachricht übermitteln.

Hier das Schreiben des Mimisteriums:

Sehr geehrter Herr Roth,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Minister Groschek, mit dem Sie Sie sich für eine Verbesserung der Lärmsituation im Zuge der B 58 in Schermbeck einsetzen. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Die von Ihnen angesprochene Petition wurde vom Petitionsausschuss abschlägig beschieden. Im Rahmen der Behandlung der Petition wurde der Sachverhalt detailliert betrachtet. Dabei wurde die angesprochene Situation an der B 58 lärmtechnisch überprüft. In dem betreffenden Bereich werden die maßgeblichen Auslösewerte der Lärmsanierung für Wohngebiete von 67/57 dB(A) Tag / Nacht an fast allen Gebäuden ein gehalten. Aktive Lärmschutzmaßnahmen kommen aufgrund der geringen Betroffenheiten aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage. Die  betroffenen Eigentümer können allerdings einen Antrag auf Überprüfung für die Realisierung passiver Lärmschutzmaßnahmen stellen. Hierzu ist es sinnvoll, die zuständige Regionalniederlassung direkt anzusprechen. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen, kommen insbesondere dann in Betracht, wenn die Lärmrichtwerte (z.B. für reine und allgemeine Wohngebiete 70/60 dB(A) tags/nachts) der „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ („Lärmschutz-Richtlinien-StV“; Verkehrblatt 2007, S. 767) überschritten werden und die mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung eine spürbare Minderung erzielt. Solche Anordnungen sind an strenge Voraussetzungen geknüpft und erfordern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Unabhängig von der eigentlichen detaillierten Abwägung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung hat die Betrachtung im Rahmen der Petitionsbearbeitung auch gezeigt, dass die o.g. Lärmrichtwerte nicht überschritten werden.

Da keine besondere Gefahrenlage vorliegt und auch die Richtwerte eingehalten werden, wird die geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h als unverhältnismäßig angesehen. Überdies würde eine  Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich aufgrund der Streckencharakteristik wenig Akzeptanz finden und somit nicht die gewünschten nachhaltigen Veränderungen bewirken. Sie hätte  voraussichtlich kaum Einfluss auf das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten der Fahrzeugführer.

Der Petitionsausschuss hat aus diesen Gründen davon abgesehen, weitere Maßnahmen zu empfehlen. Hinsichtlich des angesprochenen Fahrbahnbelags möchte ich Ihnen noch Folgendes erläutern. Bei den lärmtechnischen Berechnungen wurde der derzeit tatsächlich vorhandene Fahrbahnbelag zugrunde gelegt. Es befindet sich dort ein lärmarmer Splittmastixasphalt mit einem lärmtechnischen Korrekturwert von – 2 dB(A). Da dieser sich noch in einem guten Zustand befindet, ist derzeit keine Sanierung der Fahrbahndecke vorgesehen. Der von Ihnen vorgeschlagene „Flüsterasphalt“ (offenporiger Asphalt, OPA) wird allerdings auch zukünftig dann eher nicht zum Einsatz kommen, da er aus Wirtschaftlichkeitsgründen derzeit nur in begründeten Ausnahmefällen eingebaut wird. Dieser Belag kommt nur bei erheblicher Lärmbetroffenheit und nur dort in Betracht, wo ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge besteht bzw. in Sonderfällen bei Maßnahmen der Lärmsanierung.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Schmidt

 

 

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Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Schmidt

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.