OGS-Eltern bekommen Betreuungsgeld zurück

Familien mit Kindern in der Gemeinschaftsgrundschule Schermbeck profitieren von Einigung zwischen Land und Kommunen.

Eltern von Kindern, die während des ersten Lockdowns in der OGS der Gemeinschaftsgrundschule Schermbeck und ihrem katholischen Teilstandort zur Betreuung angemeldet waren, sollen jetzt anteilig ihre Beiträge zurückerstattet bekommen. Stimmt der Gemeinderat zu, gibt es dann das Geld für den Zeitraum zurück, in denen die OGS durch die Corona-Pandemie geschlossen, bzw. nur in Notbetreuung angeboten wurde.

Für März bis Mai nur anteilig

Konkret heißt das: Für die Monate Januar und Februar 2021 wird das Betreuungsgeld komplett zurücküberwiesen. Für die Folgemonate März bis einschließlich Mai 2021 wird den Eltern aber nur die Hälfte der Beiträge erstattet. Diese Regelung geht auf eine Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der NRW-Landesregierung zurück.
Der Gemeinderat will in seiner nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen, damit den Eltern das Geld schnellstmöglich zurückerstattet werden kann.