ÖPNV-Sicherheitskongress – Busse und Bahnen dürfen keine rollenden Angsträume sein

ÖPNV-Sicherheitskongress in Dortmund: Eckpunkte-Plan für mehr Sicherheit in Bus und Bahn vorgestellt

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in NRW soll sicherer werden. Das Verkehrsministerium hat heute gemeinsam mit der Deutschen Bahn, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) einen entsprechenden Eckpunkte-Plan in Dortmund vorgestellt. Die konkreten Maßnahmen sind auf dem 4. ÖPNV-Sicherheitskongress des Landes NRW im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund mit Vertretern aus Politik, ÖPNV-Branche, Wissenschaft und Polizei erörtert worden.

Der Eckpunkte-Plan sieht unter anderem vor, dass zeitnah der flächendeckende Einsatz von Videokameras in Bus und Bahn geprüft werden soll. Außerdem sollen zusätzliche Teams, teilweise unterstützt durch Diensthunde, eingesetzt werden, um Gefahrensituationen schneller entschärfen zu können. Darüber hinaus wird die Möglichkeit technischer Zugangskontrollen zu den Stationen untersucht. Mittelfristig soll zudem das Personal in den Zügen aufgestockt werden.

Verkehrsminister Michael Groschek sagte anlässlich der Vorstellung des Eckpunkte-Plans: „Wir wollen alles dafür tun, dass sich die Fahrgäste möglichst sicher im ÖPNV bewegen können. Busse und Bahnen dürfen keine rollenden Angsträume sein. Wir sind uns mit den Akteuren im öffentlichen Nahverkehr einig, dass wir die im Eckpunkte-Papier beschriebenen Maßnahmen schnellstmöglich angehen werden.“

„Für die Attraktivität des Bahnverkehrs in NRW sind die gemeinsamen Anstrengungen für mehr Sicherheit in den Eisenbahnen von elementarer Bedeutung.Fahrgäste und Mitarbeiter der Bahnen erwarten dies zur Recht von uns“, so der Chef von DB Regio NRW, Heinrich Brüggemann.

„In unseren Ausschreibungen haben wir eine deutliche Erhöhung der Zugbegleiter-Quote festgelegt. Auch die Videoüberwachung ist ein geeignetes Instrument zur Prävention und Aufklärung von Straftaten.
Das sind wichtige Maßnahmen, damit sich die Fahrgäste im Zug auch sicher fühlen und mit einem guten Gefühl in unsere Bahnen steigen.“, so NVR-Geschäftsführer Norbert Reinkober.

VRR-Vorstandssprecher Martin Husmann erklärte: „Ein Schlüssel zur Verbesserung der Sicherheit im Nahverkehr ist mehr Personal. Aktuell werden bereits vielfach Doppelstreifen auf ausgewählten Strecken zu bestimmten Tageszeiten, insbesondere in den Nachtstunden, eingesetzt. Dies soll weiter ausgebaut werden. Eine verlässliche Umsetzung kann über die Festschreibung in den Verkehrsverträgen mit den Betreibern erfolgen.“

Die Maßnahmen des Eckpunkte-Plans im Einzelnen

Kurzfristige Maßnahmen:

1. Flexibler Einsatz von Verfügungsteams
Als Verstärkung der regulären Sicherheitsteams wird zunächst im VRR ein Pool von Verfügungsteams aufgebaut, die im Schienenverkehr schnell und flexibel eingesetzt werden, wenn mit regulären Kräften das Hausrecht nicht mehr durchgesetzt werden kann. Diensthunde werden die Teams zum Teil verstärken.

2. Flächendeckender Einsatz von Videokameras
Der Einsatz von Videokameras ist ein zusätzlicher Baustein zu der verstärkten Präsenz von Zug- und Sicherheitspersonal. Hier gilt es, mit dem Innenressort und den Verkehrsministern der anderen Länder eine einheitliche Sicherheitsphilosophie unter Beachtung des Datenschutzes zu entwickeln.

3. Mitarbeiter- und Fahrgast-Kampagnen
Verschiedene Kampagnen sollen Mitarbeiter und Fahrgäste für Auffälligkeiten sensibilisieren und zu situationsangemessenen Reaktionen sowie verstärkter Nutzung des Polizeinotrufs 110 führen.

4. Runder Tisch „Sicherheit im ÖPNV“
Ein Runder Tisch des Verkehrsministeriums bringt Innenministerium, Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und Bundespolizei zusammen; nur so können die Maßnahmen voran gebracht werden.

Mittelfristige Maßnahmen:

1. Mehr Personal im Fahrzeug
Die personelle Ausstattung in den Zügen soll weiter verbessert werden.

2. Mobilstationen werden zu Notrufsäulen
Geplant sind Mobilstationen in Form von Stellen, die an Verknüpfungspunkten verschiedener Verkehrsträger über die dortigen Sharing- und Umsteigemöglichkeiten, Fahrzeiten usw. informieren. Diese Stationen sollen so eingerichtet werden, dass sie auch als Notrufsäulen einsetzbar sind.

3. Zugangskontrollen zu Stationen
Die Möglichkeit technischer Zugangskontrollen zu Stationen wird untersucht und gegebenenfalls im Rahmen eines Piloten getestet.