Neues aus dem Bereich der Abfallentsorgung

Gerd Abelt vom gemeindlichen Bauamt teilt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Gemeinde Schermbeck in den nächsten Tagen alle Grundstückseigentümer mittels eines Infoschreibens über die Veränderungen im Bereich der Abfallentsorgung im Jahr 2015 informieren wird. Die Veränderungen ergeben sich durch die Einführung der Biotonne, dem Angebot einer 40 l Restmülltonne sowie durch die Neuorganisation der Sammlung von Grünschnitt aus privaten Haushalten. Die Einzelheiten können Sie dem als Anlage beigefügten Infobrief entnehmen. Ebenfalls beigefügt ist dem Brief eine Rückantwort, die die Gemeinde Schermbeck bis zum 14.11.2014 benötigt, um die fristgemäße Auslieferungen der Tonnen organisieren zu können.

Änderung bei der Abfallentsorgung in der Gemeinde Schermbeck im Jahr 2015

hier: Grundstück:, Kassenzeichen:

 Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/innen,

 der Haupt und Finanzausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck hat in seiner Sitzung am 18.03.2014 beginnend mit dem Jahr 2015 neue Entsorgungsstandards im Bereich der Abfallentsorgung beschlossen. Veränderungen ergeben sich durch die Einführung der Biotonne, einer 40 l Restmülltonne sowie durch die Neuorganisation der Sammlung von Grünschnitt aus privaten Herkunftsbereichen.

 Mit der beigefügten Rückantwort können Sie sowohl eine Biotonne mit dem gewünschten Gefäßvolumen als auch eine 40 l Restmülltonne bestellen. Um die fristgemäße Auslieferungen der Tonnen organisieren zu können benötigen wir Ihre Rückantwort bis zum  14. November 2014.

Über die Einzelheiten der Veränderungen in der Abfallentsorgung möchte ich Sie im Folgenden informieren:

 a) Einführung der Bioabfalltonne

 Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beabsichtigt die Gemeinde Schermbeck zum 01.01.2015 eine Bioabfallsammlung einzuführen. Die Einführung der Biotonne erfolgt auf freiwilliger Basis, so dass Bioabfallbesitzer, die in der Lage sind ihren Bioabfall auf dem eigenen Grundstück zu verwerten (kompostieren), keine Bioabfalltonne nehmen müssen.

 Die Bioabfalltonne ist in den Größen 120 l und 240 l erhältlich und wird im 14-täglichen Abfuhrrhythmus abgefahren. Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Schermbeck wird die Gebühr für das 120 l Gefäß voraussichtlich bei jährlich 58,80 € und für das 240 l Gefäß bei jährlich 117,60 € liegen.

 Mit der Biotonne können Gemüse-/Salatreste, Obstschalen, Brotreste und Backwaren, Eier- und Nussschalen, Kaffeesatz und –filter sowie Teebeutel, nicht flüssige Milchprodukte, Rasen- und Baumschnitt (Ø max. 10 cm), Laub und Nadeln, Strauch- und Heckenschnitt, Blumenerde, Moos, Fallobst, Blumen- und Pflanzenreste, Haare und Federn, Sägemehl/Holzspäne (unbehandeltes Holz) entsorgt werden.

 b) Einführung einer 40 l Restmülltonne

 Bisher war die 60 l Restmülltonne das kleinste Gefäßvolumen, dass für die Entsorgung von Restmüll zur Verfügung gestellt wurde. Der Anstieg von 1- und 2-Personen-Haushalte sowie die Einführung der Biotonne als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit für Bioabfälle hat dazu geführt, dass in der Gemeinde Schermbeck ab 01.01.2015 eine 40 l Restmülltonne angeboten wird. Bei der Bestellung einer 40 l Restmülltonne ist lediglich zu beachten, dass das vorgeschriebenen Mindestrestmüllbehältervolumen von 5 Liter/Person und Woche unter Berücksichtigung des 14-tägigen Abfuhrrhythmus der Restmüllabfuhr vorzuhalten ist.

 c) Änderung bei der Annahme von Baum- und Strauchschnitt

Neben der Möglichkeit der Eigenkompostierung von Baum – und Strauchschnitt sowie von Garten- und Parkabfällen bestand in den vergangenen Jahren die Möglichkeit diese Abfälle an jedem Freitag und an diversen Samstagen auf der Zentraldeponie Hünxe/Schermbeck kostenpflichtig zu entsorgen. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Möglichkeit für Schermbecker Bürger bestehen, diese Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (max. 2 m³) und kostenfrei im 14-täglichen Wechsel am Parkplatz hinter dem Rathaus und am Parkplatz unterhalb des Friedhofs in Gahlen abzugeben. Die genauen Termine werden dem neuen Abfallkalender 2015 zu entnehmen sein. Im Gegenzug wird die Annahme von Baum- und Strauchschnitt auf der Zentraldeponie entfallen.

 Über den Auslieferungstermin der von Ihnen benötigten Tonnen wird Sie der von der Gemeinde Schermbeck beauftragte Abfuhrunternehmer schriftlich informieren.

 Sollten Sie noch weitere Fragen zur Biotonne, zur 40 l Restmülltonne oder zur Annahme von Baum und Strauchschnitt haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns unter 02853 / 910-0 (Zentrale)

02853 / 910-323 (Herr Schmeing)

02853 / 910-320 (Herr Abelt)

 Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 Abelt

Hinweis: Dieser Brief wurde maschinell erstellt und kuvertiert. Mehrfachzustellungen an einen Adressaten sind daher möglich.

Absender:

 Rücksendung bis zum 14.11.2014!

per Brief an (siehe Anschrift)

Gemeinde Schermbeck

Fax an: 02853/910119 Postfach 11 40

Email an: [email protected]

Vorheriger ArtikelWie stehen die Ratsfraktionen zum Thema Fracking?
Nächster ArtikelTermine Kolping November 2014
Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.