Öffentliche Auslegung mehrerer Bauleitplanverfahren bei der Gemeinde Schermbeck (5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Pöttekamp“, 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 46 „Südlich der Kirchstraße in Gahlen, 2. Abschnitt“) 20.06.2013
Im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die o. g. Bauleitplanverfahren in der Zeit vom 12.06.2013 bis 12.07.2013 einschließlich im Rathaus (Zimmer 322) der Gemeinde Schermbeck zur Einsichtnahme aus. Die weiteren Hinweise zu diesen Offenlagen sind im amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 4 vom 29.05.2013 veröffentlicht worden. Die Entwürfe der einzelnen Bauleitpläne, die jeweiligen Entwürfe der Begründung, die erstellten Fachbeiträge und Gutachten, sowie die bereits angeführte Bekanntmachung werden als nachfolgende pdf-Dateien angezeigt.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Schermbeck nur eine zusätzliche Information für interessierte Bürger und Betroffene darstellt. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Schermbeck.
Amtsblatt Nr. 4 (Auszug) |
5. Änd. B-Plan 1 Pöttekamp, Plan
5. Änd. B-Plan 1 Pöttekamp, Begründung
5. Änd. B-Plan 1 Pöttekamp, Artenschutzprüfung
50. Änd. FNP, Plan
50. Änd. FNP, Begründung
B-Plan 46, Plan
B-Plan 46, Begründung
B-Plan 46, Artenschutz
B-Plan 46, Eingriffsregelung
B-Plan 46, Versickerung