Neuer VRR-Tarif wurde eingeführt

Landrat Dr. Ansgar Müller (Foto) begrüßt die Einführung des einheitlichen VRR-Tarifes zum 1. Januar 2012: „Die Fahrgäste dürfen sich freuen, denn damit löst der Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr in den Kreisen Wesel und Kleve den heutigen Gemeinschaftstarif der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein ab. Nach langem Ringen wird eines der wesentlichen Ziele des Kreises Wesel und des Nahverkehrs-Zweckverbandes Niederrhein im öffentlichen Personennahverkehr umgesetzt. Weitere Verbesserungen erwarte ich von der grundlegenden Tarifreform, die für 2014 vorgesehen ist.“

Dr. Müller bedankt sich auch ausdrücklich bei allen Beteiligten, die über die Jahre hinweg die Entwicklung begleitet und sich dabei vehement für eine Tarifharmonisierung mit dem VRR eingesetzt haben.

Ganz besonders hebt er das Engagement von Otfried Kinzel, dem ehemaligen langjährigen NIAG-Vorstand und VGN-Vorsitzenden, hervor: „Ich denke, dass wir ohne seine tatkräftige und fachkundige Unterstützung niemals so weit gekommen wären. Deshalb danke ich ihm und allen Beteiligten ganz besonders für diesen engagierten Einsatz.“

In den ersten fünf Jahren nach der Tarifeinführung wird es aber noch Sonderregelungen im Ausbildungsverkehr und beim Schokoticket geben. Darüber hinaus steht auch die preisliche Ausgestaltung der neuen VRR-Preisstufe E aus, die zukünftig für die längeren Fahrten über die heute bestehende Verbundgrenze hinaus gelten wird.

Trotzdem können sich heute schon viele Fahrgäste darauf freuen, dass sie ab Januar für die Nahverkehrszüge, Straßenbahnen und Linienbusse usw. im gesamten heutigen VRR- und VGN-Bereich nur noch einen Fahrschein brauchen.

Insbesondere für die Pendler, die heute für ihre Fahrten zwischen den Verbundräumen auf den NRW-Tarif angewiesen sind, wird die Tarifharmonisierung auch mit erkennbaren finanziellen Vorteilen verbunden sein. Deutlich wird dies am Beispiel eines Pendlers aus Wesel, der dann für seine Fahrten im NRW-Tarif nach Düsseldorf monatlich rund 20 Euro sparen wird.

Um hierzu konkreter etwas sagen zu können, muss der VRR (im Juli) noch die Preise in der neuen Preisstufe E ab dem 01.01.2012 festlegen.

Fazit des Landrates: „Der einheitliche VRR-Tarif macht den Öffentlichen Personennahverkehr einfacher und attraktiver. Und das ist in Zeiten steigender Spritkosten eine sehr gute Nachricht für alle Fahrgäste. Außerdem hilft es der Umwelt, wenn Bus und Bahn attraktiver werden.“

Es folgt die Pressemitteilung des VRR hierzu:

VRR-Verwaltungsrat verabschiedet Geltungsbereiche für Preisstufen D und E

Tarifharmonisierung kommt – Übergangstarif verschwindet

Heute hat der VRR-Verwaltungsrat im Essener Rathaus erneut weitere Ent-scheidungen für die Tarifharmonisierung VRR/VGN getroffen und die Zuschnit-te der neuen Geltungsbereiche verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2012 wird so-wohl im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und in der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) der VRR-Tarif gelten. Mit diesen Ent-scheidungen der politischen Gremien steht nun fest, dass die fünfte Preisstufe E für den neuen Gesamtverbundraum (VGN + VRR) gelten und die Preisstufe D künftig in zwei Geltungsbereichen angeboten wird. Damit fallen die komplexen Übergangstarife weg und auf langen Relationen gilt nicht mehr der NRW-Tarif sondern der Verbundtarif mit der neuen Preisstufe E. Im Sommer dieses Jahres werden dann die preislichen Abstimmungen im Rahmen der Tarifintegration erfolgen.

Im Vorfeld dieses Entscheids über den Zuschnitt der Geltungsbereiche wurden zahl-reiche Kriterien geprüft und im Zusammenspiel gegeneinander abgewogen. Maßgeb-liche Punkte waren dabei u.a.: Kommunikation, Tarifgerechtigkeit und Transparenz sowie Einnahmesicherung, Vorgaben des Landes zur Ertragssteigerung, Refinanzie-rung von Durchtarifierungsverlusten im SPNV, Beitrag zur SPNV-Finanzierung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

„Erst nach Abwägung der verschiedenen Kriterien und Modelle sowie von deren Vor- und Nachteilen ist man mit dem heutigen Beschluss in der anspruchsvollen Aufgabe, zwei Systeme zusammenzuführen, einen guten Schritt weiter gekommen“, erläutert VRR-Vorstand Klaus Vorgang den Beschluss. „Die letzten Entscheidungen in Sa-chen Preise stehen zwar noch aus, aber mit der Festlegung der neuen Gültigkeitsbe-reiche ist eine wichtige Grundlage verabschiedet worden“, so Vorgang weiter. Die Beschlüsse werden nun als Basis für die preislichen Entscheidungen dienen und sind Ausgangspunkt der vertrieblichen und kommunikativen Vorbereitungen im neuen Verbundraum. „Uns ist bewusst, dass wir die Kunden für diese Tarifharmonisierung gewinnen müssen und dabei spielt deren Information eine entscheidende Rolle“, so Vorgang. „Eine hohe Transparenz in der Entscheidungsfindung sowie eine offene Kommunikation über Vor- und Nachteile ist uns dabei sehr wichtig“, so Vorgang.

Schon im Vorfeld der Entscheidung war klar, dass mit dem Wegfall des Übergangsta-rifes eine Vereinfachung und Verbesserung für zahlreiche Kunden erreicht wird. Je-doch auch, dass neue Preisstufen, Änderungen im Zuschnitt die Preisstufe D und die Regelungen für verbundweit gültige Tickets eine umfassendere Information bei ande-ren Nahverkehrskunden mit sich bringen. Ebenso weiß man bereits heute, dass die Preisstufe E preislich unterhalb des NRW-Tarifes liegen wird und somit vielfach Kos-tenersparnis bei den Fahrgästen auslösen wird. Jedoch ist den Entscheidern auch bewusst, dass Kunden der Preisstufe D zum gleichen Preis Relationen zwischen 70 und 110 Kilometern zurücklegen können und es bei einigen Relationen zu Preis-sprüngen kommen kann. „Deshalb sind heute schon die Weichen gestellt worden am 1. Januar 2014 eine verbundweite Strukturreform durchzuführen, um die Erfahrungen aus den ersten Jahren Tarifgemeinschaft zu nutzen und weitere Optimierungen um-zusetzen“, so Vorgang abschließend.

Die Entscheidungen zum Gültigkeitsbereich im Einzelnen:

Für den neuen Gesamtverbundraum gilt künftig die Preisstufe E (vgl. dazu die Abbil-dung: http://vrr.de/imperia/md/content/pressemitteilungen/geltungsbereich_e.pdf

. Definition von zwei neuen Geltungsbereichen D:

o Im alten VRR-Tarifraum plus dem Bereich des Übergangstarif gilt Preisstufe D (vgl. Abbildung D-Süd: http://vrr.de/imperia/md/content/pressemitteilungen/geltungsbereich_d_sued.pdf

o Im alten VGN-Tarifraum plus dem Bereich des Übergangstarif gilt Preisstufe D (vgl. Abbildung D-Nord: http://vrr.de/imperia/md/content/pressemitteilungen/geltungsbereich_d_nord.pdf

. Die Gültigkeitsbereiche A, B und C bleiben im VRR unberührt erhalten.

. Diese VRR-Systematik A bis D wird in den VGN-Bereich übertragen und löst die dortigen Preisstufen 1 bis 4 ab.

. SchokoTicket und BärenTicket sind künftig in der Gültigkeit D Varianten Nord und Süd oder E erhältlich.

. Der Zusatznutzen der verbundweiten Gültigkeit beim Ticket2000 und YoungTi-cketPLUS ist zukünftig wahlweise in der Variante D Nord oder Süd erhältlich. Für Fahrten über diese Region hinaus ist ein Zusatzticket notwendig.

. Tickets können auch künftig durch den Kauf eines Zusatztickets im räumlichen Gültigkeitsbereich erweitert werden:

o Ein kleines Zusatzticket erweitert den Geltungsbereich in die Nachbar-stadt.

o Ein großes Zusatzticket erweitert den Geltungsbereich für weitergehen-de Fahrten in die angrenzende Region oder für den gesamten Verbund-raum.

. Im Ausbildungsverkehr gelten über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren Übergangsregelungen.

Der neue Verkehrsraum Rhein-Ruhr erstreckt sich über ein Gebiet von 7.345 Quadratkilometern und verfügt über ein 2.248 Kilometer langes Schienennetz. Die jährliche Verkehrsleistung im SPNV liegt bei 45 Millionen Zugkilometern. Rund 8,1 Millionen Einwohner können künftig das gemeinschaftliche Nahverkehrsangebot nutzen.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.