Die Jahresgebühr pro Ersthund soll laut Entwurf um 1,20 Euro steigen
Schermbecker Hundehalter müssen künftig womöglich etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Gemeindeverwaltung schlägt eine leichte Änderung der Hundesteuersatzung vor. Diese soll ab dem 1. 1. 2019 in Kraft treten.
Mit der Hundesteuersatzung aus dem Jahr 1997 wird sich der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindeverwaltung am 5. Dezember befassen.
Die Jahresgebühr für den Ersthund soll laut Entwurf von aktuell 72 auf 73,20 Euro (bei einem Hund), von 84 auf 85,20 Euro (bei zwei Hunden) und von 96 auf 97,20 Euro bei drei oder mehren Hunden steigen.
Damit ist das Halten von einem Hund in Schermbeck im Vergleich zu Wesel (94,Euro), Hünxe (96 Euro) oder Dinslaken (120 Euro) noch günstig. Etwas besser weg kommen die Raesfelder (48 Euro) und die Hundehalter in Hamminkeln (64 Euro).
Weiterhin teuer, aber unverändert bei 560 Euro, bleibt es für Halter von sogenannten gefährlichen Hunderassen. Dazu zählen unter anderem Staffordshire Bullterrier, der American Pitbull Terrier sowie der American Staffordshire Terrier.
Steuersenkung auf Antrag
Gleichzeitig soll die „soziale Komponente“ der Hundehaltung für sozial schwache und ältere Bürger im kommenden Jahr bei der Hundesteuer (für nicht gefährliche Hunde) berücksichtigt werden. Ihnen wird eine Steuersenkung auf Antrag von 50 Prozent eingeräumt.
Steuerbefreiung
Steuerbefreit auf Antrag bleiben weiterhin Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen
sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen, sowie für nicht zu Erwerbszwecken gehaltenen Hunde die:
a) an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden
b) als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.
c) Gebrauchshunde von Forstbeamten und von Angestellten im Privatforstdien
Petra Bosse