Neue Gewerbeflächen entstehen nördlich der Straße „Hoogen Diek“
Zwischen Kapellenweg und Buschhausener Weg soll nördlich der Straße „Hoogen Diek“ eine Erweiterung des bisherigen Gewerbegebietes Hufenkampweg erfolgen.
Einen entsprechenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 52 (Gewerbegebiet Hufenkampweg, 1. und 2. Abschnitt) wurde vom gemeindlichen Planungs- und Umweltausschuss gefasst.

Inzwischen hat ein Planungsbüro ein erstes Rahmenkonzept mit zwei Varianten für die Erschließung und die damit verbundene Grundstücksaufteilung erstellt.
Bei beiden Varianten soll der nach Norden abknickende Hufenkampweg über die Straße „Hoogen Diek“ hinaus verlängert werden. Etwa in der Mitte der neuen Gewerbefläche soll eine Straße nach Westen abzweigen, um den westlichen Bereich der Gewerbeflächen zu erschließen. Aufgrund von zwischenzeitlich geführten Gesprächen mit der Unteren Landschaftsbehörde bzw. mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel musste außerdem berücksichtigt werden, dass zur Minimierung der Belastung des nach Norden verlaufenden Grabens einschließlich Grünstreifen die Zahl der Überfahrten zu minimieren war.
Bei beiden Varianten soll die Straße „Hoogen Diek“ grundsätzlich nicht als Erschließungsstraße dienen.
In Variante 1 soll sie zum Fuß- und Radweg werden. In Variante 2 soll der „Hoogen Diek“ nur auf einem kurzen Weg befahrbar sein, um den Erschließungsverkehr von zwei Grundstücken zu übernehmen. Der Ausschuss favorisierte die Variante 2.
Anliegerverkehr für die gesamte Straße
Die einzigen größeren Einwände gegen die Planung betrafen die künftige Nutzung der Straße „Hoogen Diek“. Einstimmig beschloss der Ausschuss, Anliegerverkehr für die gesamte Straße zuzulassen, um die Landwirte und Forstwirte des benachbarten Bereiches nicht zu beeinträchtigen. Einige Anlieger waren bereits in der Gemeindeverwaltung vorstellig geworden, um Einwände gegen eine Abnabelung des Buschhausener Weges vom Kapellenweg vorzubringen.
Auf der Grundlage des gestrigen Beschlusses sollen nun ein erster Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf für die Begründung erstellt werden. Danach soll eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgen.
Veränderungssperre
Im südlich anschließenden Teil des bereits bestehenden Gewerbegebietes Hufenkampweg hatte die Gemeinde eine Veränderungssperre verhängt, um zu verhindern, dass weiterhin zwei Betriebsleiterwohnungen pro Betrieb errichtet werden konnten. Das hätte dazu geführt, dass etwa 50 Prozent der gesamten Fläche zu Wohnflächen umgewandelt worden wären. Das wollten die Politiker unbedingt verhindern, zumal Gewerbeflächen in Schermbeck rar geworden sind.
Allerdings wurden drei Ausnahmen von der Veränderungssperre beschlossen für Betriebe, die nur eine Betriebsleiterwohnung beantragt haben. Eine Firma, die bereits am Hufenkamp ansässig ist, möchte ihr Büro- und Ausstellungsgebäude erweitern. An einer zweiten Stelle soll ein Lager- und Carportgebäude errichtet werden.
Die dritte Befreiung von der Veränderungssperre wurde für eine Firma erteilt, die im Bereich Design, Neugestaltung, Renovierung und Ausführung von Geschäftsräumen bzw. Geschäftsgebäuden tätig ist, hauptsächlich im Lebensmitteleinzelhandel. H.Scheffler