Planfeststellung für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Pkt. Meppen, Bauleitnummer (Bl.) 4201 in den Regierungsbezirken Münster und Düsseldorf auf dem Gebiet der Stadt Borken, der Gemeinde Raesfeld und der Gemeinde Schermbeck nördlich des geplanten Mast Nr. 28 am Pkt. Bredenwinkel bis einschließlich des Mastes 47 am Pkt. Borken-Süd und den Neubau des 380-kV- Höchstspannungskabels von der Kabelübergabestation (KDS) Lochte bis zur KÜS Diestegge, KBI. 4230 und die Errichtung dieser Kabelübergabestationen und deren Einbindung in das Hochspannungsnetz in den Städten Borken, Isseiburg, Gescher und den Gemeinden Raesfeld und Schermbeck
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 10. Februar.2014 -Az.: 25.05.01.01-2/11-, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 28.02.2014 bis 13.03.2014 einschl. im Rathaus der Gemeinde Schermbeck, Weseler S^r. 2, 46514 Schermbeck (Zimmer 322, Dachgeschoß) während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr -12.00 Uhr und 13.30 Uhr -16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr -12.00 Uhr und 13.30 Uhr -18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr-13.00 Uhr
zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 43 Satz 5 Energiewirtschaftsgesetz i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Der Beschluss mit den festgestellten Planunterlagen ist zudem unter www.brms.nrw.de/Planfeststellungsbeschluss-Wesel-Meppen einzusehen.