Die Corona Einreise Verordnung des Landes NRW wurde geändert.
Mit der ab heute (07.10.2020) gültigen Fassung gilt nun: Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet (zum Beispiel in den Niederlanden) waren, müssen sich nicht mehr beim Gesundheitsamt melden.
Für Grenzpendler gilt, dass sie sich einmal beim Gesundheitsamt melden und ein separates Formular ausfüllen müssen, wo ihre Daten erfasst werden.
Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Kreisgesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Eine Durchreise auf direktem Weg ohne Übernachtung im Risikogebiet gilt nicht als Aufenthalt. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Personen, die länger in einem Risikogebiet gewesen sind, müssen sich nach einem Aufenthalt in einem Riskogebiet beim Kreisgesundheitsamt melden.
Zudem müssen sie sich laut Corona Einreise Verordnung unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Sie müssen dann solange in häuslicher Absonderung bleiben, bis sie dem Kreisgesundheitsamt ein negatives Testergebnis vorgelegt haben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Quarantäneregeln halte?
Wer sich nicht an die Quarantäneregeln hält, z. B. seine Unterkunft verlässt oder Besuch empfängt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.























