Neue Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung

Maßnahmen treten in den ausgewiesenen Gebieten wie vorgesehen zum 1. Januar 2021 in Kraft. Circa 350.000 Hektar Gesamtfläche und rund 30 Prozent der Ausgangskulisse

Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat die Kulisse der nitratbelasteten Gebiete veröffentlicht, in denen zum Schutz des Grundwassers zusätzliche Düngemaßnahmen umzusetzen sind.

NRW (pd). Die neue Gebietskulisse ist auf ELWAS-Web feldblockscharf ausgewiesen (siehe Anlage) und umfasst nach aktuellem Stand eine Fläche von insgesamt rund 350.000 Hektar. Nach Anwendung der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietskulisse entspricht dies rund 30 Prozent der potenziell zu berücksichtigenden Ausgangskulisse (rund 1,2 Millionen Hektar).

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Die Grafik zeigt die mit Nitrat belasteten Gebiete der Düngeverordnung in NRW. Grafik LANUV

Somit gelten zum Jahreswechsel auf rund einem Fünftel der landwirtschaftlichen Nutzfläche zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung. Welche dies sind, schreibt die von der Landesregierung in der Woche vor Weihnachten verabschiedete neue Landesdüngeverordnung vor.

Die Maßnahmen treten in den ausgewiesenen Gebieten wie vorgesehen zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Hauptdüngesaison beginnt in der Regel Anfang März.

Ab Januar verschärfte Düngeregeln

„Nach der Verabschiedung der Landesdüngeverordnung schaffen die nunmehr ausgewiesenen Gebiete Klarheit, auf welchen Feldern ab Januar verschärfte Düngeregeln zum Schutz des Grundwassers greifen“, sagte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann und weiter: „An den jetzt veröffentlichten Karten wird sich bis zur Düngesaison nicht mehr viel ändern. Noch nicht in Gänze abgeschlossen ist die detaillierte Abgrenzung von Teilflächen innerhalb der roten Grundwasserkörper.“

Dadurch werden sich die in roten Gebieten belasteten Teilflächen noch leicht verändern. Ebenfalls noch zu berücksichtigen ist der im Januar 2021 erwartete neue Nährstoffbericht. „Bis spätestens Ende Februar 2021 werden alle Details berechnet und feldblockscharf ausgewiesen sein. Zum Start der Hauptdüngesaison herrscht Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte“, so Bottermann.

22 Prozent

In der neuen Gebietskulisse sind aktuell insgesamt 22 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als nitratbelastete Gebiete ausgewiesen. Diese liegen vor allem im Münsterland und im rheinischen Tiefland. Neu bei dieser Gebietsausweisung ist die ergänzende Betrachtung roter Messstellen in grünen Grundwasserkörpern.

Die Berechnungen und Modellierungen wurden durchgeführt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. LANUV und Landwirtschaftskammer hatten schon vor einigen Jahren das Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 entwickelt, das zur entscheidenden Grundlage für die bundesweiten Vorgaben wurde.