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NABU spricht mit doppeltem Zungenschlag zum Thema Wolf

Veröffentlicht am

Stellungnahme zu dem Artikel in der „Rheinischen Post“: „Wolfsfreie Zone“: Nabu kritisiert Quik

Das Gahlener Bürgerforum (GbF) weist Peter Malzbenders (NABU) Ausführungen zum Thema „Wolf“ als Einzelmeinung eines ungelernten Ornithologen und selbst ausgewiesenen Wolfsexperten zurück:

Am Abend des 28.09.2021 haben auch Vertreter vom GBF an der Veranstaltung auf dem Hof Neuenhoff teilgenommen.

Dazu schreibt das BürgerForum Gahlen Wolf: In unserer Stellungnahme vor Ort haben wir unsere Freude geäußert, dass der Wolf sich in Deutschland wieder angesiedelt hat und dass es unbedingt erforderlich ist, dass eine Untergrenze definiert werden muss, welche die Arterhaltung dieser Spezies garantiert.

Obwohl es mehrere wissenschaftliche Stellungnahmen gibt, die für Deutschland diesbezüglich von 250 – 500 Exemplaren ausgehen, denken wir, dass wir aktuell diese Untergrenze bereits bei weiten überschritten haben – entsprechend haben wir ein „neutrales“ Gutachten über zur Ermittlung dieser Untergrenze sowie eine „zeitnahe“ Angabe der Anzahl der existierenden Exemplare an die EU gefordert.

Herr Malzbender ist e i n e Stimme des NABU – im Prinzip ungelernter Ornithologe und seit 2,5 Jahren selbst ausgewiesener Wolfsexperte – seine Expertise und Grundlage dazu ist uns aktuell unbekannt.

Ebenso gibt es NABU-Mitglieder, welche Malzbenders Ansicht nicht teilen (im Internet zu recherchieren):

  • April 2021 – Uwe Schmidt, Vorsitzender NABU-Peine: Die „Entnahme“, wie der Abschuss eines Tieres im Bundesnaturschutzgesetz genannt wird, hält Schmidt persönlich für notwendig. „Wir haben in Deutschland die höchste Wolfspopulation in Europa“, sagt er, doch die Lebensräume passten nicht immer. Schmidt hält ein Wolfsmanagement mit allen Beteiligten für sinnvoll: „Staatsforst, Viehhalter, Jäger und anerkannte Naturschutzverbände sollten an einen Tisch“, so Schmidt. 
  • 12. Februar 2019 – Fitz Heydeman, stellvertr. Landesvorsitzender NABU Schleswig-Holstein

„Stellungnahme des NABU zum Abschuß von Wolf GW924m“

  • 28. November 2018 Offener Brief NABU Xanten „Artenschutzkonflikt zwischen Wolf und Steinkauz befürchtet“

Malzbender soll seine Wissenslücken schließen

Wie schon oft diffamiert Herr Malzbender, stellt Behauptungen auf und führt dazu wissenschaftliche Abhandlungen an, die seine Thesen unterstützen – wie schon beim letzten Mal am 19.04.2020 (siehe offener Brief des GBF zur Debatte des Wolfvideo Hünxe) können wir Herrn Malzbender beruhigen, dass, obwohl er es bisher nicht fertiggebracht hat auch nur eine wissenschaftliche Abhandlung diesbezüglich zu benennen (vielleicht kennt er keine?), es sicherlich genügend Abhandlungen gibt, die seine These stützen.

Wir würden uns freuen, wenn Herr Malzbender wie angekündigt „Wissenslücken schließen würde“, indem er die wissenschaftliche Grundlage seiner Aussage, ein Wolf springe nicht über einen 1,50 m hohen Zaun nennen würde. (z.B. in seiner Veröffentlichung zum vermeintlichen Wolfsriss bei Familie Brech aus Dinslaken, Zitat Malsbender – “Die Aussage, dass der Wolf einen 1,50 m hohen Zaun, der unter 10.000 Volt Spannung stand, darüber gesprungen sei ist schlichtweg unmöglich.“ – Zitat Ende)

Falls es eine „Malzbender-Wissenslücke“ bezüglich „Strom“ geben sollte, möchten wir an dieser Stelle auch noch anführen, dass ein Wolf nur einen Stromschlag erleidet, wenn er den „spannungsgeladenen Zaun“ und gleichzeitig auch die Erde berührt (Quelle: Physikunterricht in der Hauptschule).

Wolfszäune-Wolfsgebiet-Schermbeck
Zäunungen von Weiden/Wiesen im Bereich Gahlen und Besten: 205 Ha – 5,49 Km. Grafik: Gahlener BürgerForum – AG Wolf

Zerstörung der Kulturlandschaften

Aber um zum Thema „wolfsfreie Zonen“ zurückzukehren, gibt es auch genügend wissenschaftliche Abhandlungen, welche die Zerstörung der Kulturlandschaften und somit der Biodiversität durch Reduzierung der Weidewirtschaft durch den Wolf vorhersagen und die These der „wolfsfreien Zone“ stützen. Um unsererseits zumindest der Pflicht der Nennung einer wissenschaftlichen Abhandlung nachzukommen, möchten hier nur auf eine Veröffentlichung von David Mech, einem der renommiertesten Wolfsforschern Amerikas verweisen:

  • Mech, L.D., 2017: Where can wolves live and how can we live with them?“ (Biological Conservation 210:310-317)

Wer des Englischen nicht so mächtig ist kann sich auch die übersetzte Zusammenfassung unter dem Titel: „Wer Wölfe will, muss auch für deren Bejagung sein!“ von Prof. Klaus Hackländer und seinem Team vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft in Wien, besorgen.

Es sei erlaubt drei Auszüge aus dieser Veröffentlichung an dieser Stelle anzuführen:

…Gesetzgeber, Staat und Behörden müssen Wildtiere so „managen“, dass nichtuntragbare Kosten entstehen. In einigen Ländern Europas kennt man rotwildfreie Zonen. Ähnliches schlägt Mech auch für Wölfe vor.

“Es reicht nicht zu prüfen, wo Wölfe von ihrer Biologie her leben könnten, sondern wo sie von den Menschen toleriert werden.“

Im Schlussplädoyer fassen die Autoren zusammen: „Wer Wölfe, Bären und Luchse wirklich liebt, sollte aufhören sie als unberührbare Ikonen vermeintlich heiler Natur zu behandeln, sondern sie als das sehen, was sie sind: faszinierende Elemente der Ökosysteme, wie alle anderen Wildtiere in unseren Breiten. Wir müssen den Umgang lernen mit allem, was dazu nötig ist: Zonierung, Eingriffe, Dichte- und Arealbegrenzung. Management anstatt Denkverbote sind gefragt, damit Wölfe langfristig eine Zukunft haben.

EU-Recht zum Thema: Tötung von Wölfen verbietet

Herr Malzbender sollte auch nicht immer behaupten, dass das EU-Recht die Tötung von Wölfen verbietet. Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10.10.2019, Az. C-674/17) hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen zwar enge Grenzen gesetzt, aber nicht gänzlich untersagt. Unter anderem müssen Behörden ein klares Ziel definieren und wissenschaftlich belegen, dass der Abschuss der Tiere diesem Ziel dient und dass es keine Alternativen gibt. Dass eine Tötung auch in Deutschland rechtlich möglich ist, sagt selbst das BNatSchG und zeigt auch die gelebte Praxis in Niedersachsen.

Zudem ist es falsch zu behaupten – und das gilt auch in Richtung des Kreises Wesel -, dass das Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für Rechtsklarheit gesorgt habe. Es wurde der Schaden eines einzelnen Weidetierhalters verhandelt. Der Kreis Wesel hat jedoch auch den Schaden der Allgemeinheit zu betrachten und diese zu schützen.

Das Gahlener Bürgerforum fordert für diese Region den Schutz der zahlreichen, über Jahrhunderte durch die Weidewirtschaft erwirtschaftete Kulturlandschaft und den Erhalt der daraus hervorgehenden Biodiversität rund um den Kreis Wesel und nah an den Städten des Ruhrgebietes.

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