Mit Schreiben vom 23.01.14 habe ich beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW angefragt, ob den Kommunen, die bisher noch keinen Jahresabschluss 2009 und folgende abgegeben haben, eine endgültige Frist zur Abgabe mitgeteilt wurde. Wenn Ja, bis wann und ggf. mit welchen Sanktionen ist bei Nichtabgabe zu rechnen? Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat bekanntlich diese bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben.
Die Antwort des Ministeriums möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Leider wird auf meinen Brief bzw. auf meine Frage nicht eingegangen.