Gute Nachrichten für Pendler: Ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer von derzeit 30 auf 38 Cent steigen. Das Bundesfinanzministerium will damit Arbeitnehmer steuerlich entlasten – und der ADAC unterstützt diesen Schritt ausdrücklich.
ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand betonte: „Die Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer unterstützt der ADAC vollumfänglich. Es geht um notwendige Fahrten zur Arbeitsstätte, unabhängig davon, ob diese mit dem Pkw oder dem ÖPNV zurückgelegt werden. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden CO₂-Preise auf Kraftstoffe setzt die Koalition hier einen wichtigen Entlastungsschritt und trägt dazu bei, notwendige Mobilität für viele bezahlbar zu halten.“
Bedeutung für Pendler
Die Entfernungspauschale spiele eine zentrale Rolle für die bezahlbare Mobilität vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sei verkehrsmittelunabhängig und besonders wichtig für Menschen mit längeren Arbeitswegen. Angesichts steigender Energiepreise und höherer Anschaffungskosten für Fahrzeuge seien Pendler besonders stark belastet. Der ADAC betont, dass eine Entlastung daher längst überfällig sei.
Die Höhe der Pauschale für die ersten 20 Kilometer ist seit 2004 unverändert geblieben. Mit der geplanten Anhebung ab 2026 würden Beschäftigte künftig vom ersten Kilometer an stärker profitieren.
Beispielrechnung
Bei einer durchschnittlichen Pendelstrecke von 17 Kilometern und 200 Arbeitstagen pro Jahr ergeben sich laut ADAC zusätzliche steuerlich absetzbare Werbungskosten von rund 272 Euro jährlich. Wer täglich weitere Strecken zurücklegt, kann noch deutlich mehr sparen.
Aktueller Stand
Derzeit können Pendler für die ersten 20 Kilometer 30 Cent pro einfachem Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ansetzen. Für längere Strecken gilt bis Ende 2026 bereits der höhere Satz von 38 Cent pro Kilometer. Mit der geplanten Neuregelung ab 2026 soll dieser erhöhte Satz künftig ab dem ersten Kilometer gelten.























