Mehr biologische Vielfalt! Flächen für Wildblumenwiesen gesucht

Die Gemeinde Schermbeck sucht Potenzialflächen für Wildblumenwiesen.

Blühwiesen Schermbeck
Foto: Petra Bosse

Immer mehr Insektenarten sind vom Aussterben bedroht oder bereits gänzlich verschwunden. Weltweit schlagen Forscher Alarm. Die Problematik ist bekannt: Jetzt muss gehandelt werden.  

Schermbeck. Vor diesem Hintergrund sucht die Gemeinde Schermbeck Flächen für Wildblumenwiesen, um gegen das Aussterben von Insekten gegenzusteuern.

Vielerorts gebe es laut Gemeinde zwar ausreichend Grünanlagen und Gärten, doch seien oft durch monotone Rasen- oder Schotterflächen geprägt und mit fremdländischen Zierpflanzen wie Kirschlorbeer oder Rhododendron ausgestattet. Für die heimische Insektenwelt gelten solche Flächen als nahezu wertlos.

Thomas Heer
Klimaschutzmanager Thomas Heer

Die Gemeinde Schermbeck möchte nun aktiv werden und den verloren gegangenen Lebensraum von Wildpflanzen und Insekten zurückgewinnen.  „Wir möchten die Schermbecker Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt beteiligen, da wir sowohl beim Klimaschutz als auch beim Thema Insektensterben an einem gemeinsamen Strang ziehen müssen, um etwas Positives zu bewirken“ betont Klimaschutzmanager Thomas Heer, der Koordinator der Aktion.

Potenzialflächen innerhalb des Gemeindegebietes

Konkret sucht die Gemeinde Schermbeck hierfür Potenzialflächen innerhalb des Gemeindegebietes, auf denen sich naturnahe Blühstreifen bzw. Wildblumenwiesen als Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt anlegen lassen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz einer potentiellen Fläche sind und sich vorstellen können, diese für das Vorhaben bereitzustellen, haben die Möglichkeit sich bis zum 31. Oktober 2019 bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Vorschläge können entweder per E-Mail an [email protected], telefonisch unter 02853 910-340 oder per Post an das Bauamt der Gemeinde Schermbeck (Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck) gesendet werden.

Alle eingehenden Vorschläge sollen zunächst durch die Gemeindeverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden, da viele unterschiedliche Vorgaben und Ansprüche beachtet werden müssen: Neben der Frage zur Eignung des vorhandenen Bodens, müssen Finanzierbarkeit, Pflegeaufwand und etwaige Anforderungen der Verkehrssicherheit – beispielweise in direkter Straßennähe – überprüft werden. Aus diesem Grund sei es wahrscheinlich, dass die eingereichten Vorschläge nur teilweise umgesetzt werden können.

Keinerlei Kosten für Grundstückseigentümer

Für die Umwandlung der Flächen entstehen den Grundstückseigentümern übrigens keinerlei Kosten. Zur Nachsorge und Pflege der Blühwiesen sollen individuelle Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Grundstücksbesitzer getroffen werden. Der Pflegeaufwand einer Blühwiese gilt als relativ gering, da diese nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden muss.