Maskenpflicht in der Weseler Fußgängerzone

Wie die Stadt Wesel heute mitteilt, gilt ab dem 4. 11. aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Weseler Fußgängerzone ab die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung.

(pd). Mit dieser Regelung sollen Personen in diesem Bereich geschützt werden, da dort der Sicherheitsabstand nicht immer eingehalten werden kann. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt mit mehr als 75 % der Fälle unklar.

Das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung kann dazu beitragen, die Verbreitung des Corona-Erregers zu reduzieren.