Leserbrief – Vermieterin wehrt sich gegen Gerüchteküche

Auch die Vermieterin des Objektes im Heetwinkel 5 wehrt sich gegen die Verleumdungen und möchte der erneuten Gerüchteküche entgegentreten.


Hintergrund:
Im Juni 2016 vermietete ich nach größerer Sanierung, meine kleine Halle an den Tanzverein Grün-Weiß.
Zu meinem Erstaunen hat der Tanzverein meine von mir bezahlte und von einer Schermbecker Baufirma aufgebrachte wassergebundene Deckschicht (4 Wochen alt) einfach entfernt. Liebe Besucher des Vereins, wenn ihr jetzt in den Pfützen steht, das ist nicht der böse Vermieter.
Leider verlor ich den Prozess „fristlose Kündigung, Räumungsklage“.
Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis wurde durch eine ordentliche Kündigung Ende 2017 entsprechend aufgekündigt. Der Kündigung vorausgegangen war mein Angebot, die Angelegenheit
nochmals gütlich zu regeln. Auf dieses Angebot ist der Tanzclub Grün-Weiß nicht eingegangen.

Ich erhielt im Januar 2018 eine Vorladung nach Duisburg zur Staatsanwaltschaft „Staatsschutz“ als Beschuldigte im Verfahren „Verleumdung öffentlicher Personen, etc“. Ich mußte mir einen Rechtsanwalt nehmen, um Einsicht in die Akten zu erlangen.

Zitat: „Ich glaube, dass die Vermieterin der von uns angemieteten alten Schlosserei Kontakt zu einem Mitglied der BFB aufgenommen hat. Alle Ratsmitglieder haben diese Kostenaufstellung der Renovierung der Schlosserei erhalten………Die Vermieterin, Frau Dagmar Karbe-Schulte-Loh, die ist gegen den Tanzverein eingestellt und hat auch gegen den Verein geklagt. In den Klagen ging es eigentlich nur um Nichtigkeiten, die aber alle vor Gericht verhandelt wurden.
In dem vorherigen Straftverfahren welches beim Staatsschutz bearbeitet wurde, habe ich bereits diesen Tatverdacht geäußert. Der Verdacht hat sich durch das nun vorliegende Schreiben verstärkt.“

Der erste Drohbrief veröffentlicht am 08.07.2017 durch Herrn Belles-Zimprich, in dem auf ein Schreiben vom 03.07.17 eines Bürgers verwiesen wird.

Der Tanzverein hat keine „alte Schlosserei“ (ein Affront gegen den Vormieter, der fast ausschließlich Edelstahl verarbeitet, geht nur wenn alles sauber ist) angemietet, sondern eine leere, saubere Halle,
belegbar durch diverse Handwerker. Es ist unstrittig, dass der Tanzverein Schönheitsreparaturen durchgeführt hat.

Bei der „Nichtigkeit“ handelt es sich um durch Angebot belegbar, eine Summe von ca. 5000,00€.
Die genannte Kostenaufstellung (s. oben) ist öffentlich und es ist jedem möglich, diese auszudrucken.

Mir liegt die Eidesstattliche Erklärung einer Person vor, der Frau Zimprich unterstellt, sie habe mit meinem Mann und mir Streitigkeiten, in der versichert wird, dass dieses nicht so ist.

Die Behauptung, ich habe mich an das Schermbecker Internetportal „Schermbeck grenzenlos“ gewandt, ist durch Schriftverkehr (Mail) nachweisbar falsch.

Presse: 23.03.18, Dorstener Zeitung:
Kummer bereitet dem Tanzclub die geringe Wertschätzung der baulichen? Inwertsetzung der ehemaligen Schlosserei zur Tanzakademie seitens der Vermieterin. Lieber Tanzclub, Kummer bereitet dem Vermiete die geringe Wertschätzung seines Eigentums durch den Tanzclub.


Ich betrachte die Vorfälle als gelinde ausgedrückt, Schikane aus niederen Beweggründen.

Warum Herr Bürgermeister für sein „Ihr seid das Aushängeschild von Schermbeck“ (lt. Presse) nur seine Verwaltung und Ratsmitglieder bezichtigt, ist mir nicht klar. (Ist Anzeige erstattet worden?)

Meines Wissens hat jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit über die Finanzen eines Vereins Auskünfte zu erlangen. Das noch nicht einmal in Erwägung gezogen wird, der oder die Briefeschreiber im Umfeld zu suchen, verwundert mich.

Zum Abschluss: Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 eingestellt.
Ein gesetzlicher Anspruch gegen den Anzeigenden auf Erstattung der Anwaltskosten ist in § 469 StOP enthalten.
Ich habe meine Aufwendungen bei Frau Zimprich geltend gemacht. Mittlerweile ist die erste Mahnung raus, na ja, wenn man glaubt….

gezeichnet:Dagmar Karbe-Schulte-Loh

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celawie
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