Leserbrief: Gloria schadet dem Ansehen des Wolfes

Der Verfasser des Leserbriefes möchte namentlich nicht genannt werden. Der Name ist der Redaktion jedoch bekannt.

Wenn Landrat Dr. Ansgar Müller gewusst hätte, welche Probleme „seine“ Gloria bereitet, dann wäre er bei der Übernahme der Patenschaft als Namensgeber sicher vorsichtiger gewesen. Da er eh bekanntlich eher zurückhaltend agiert, muss man sein Engagement für diesen Wolf nicht verstehen.

Man versteht zudem die Radikalisierung der Wolfsbefürworter nicht. Schaut man sich nur die jüngsten Statements in den sozialen Medien an (Zitat: Kommt der Schiessbefehl, werden wir MIT ALLER MACHT um das Leben von Gloria KÄMPFEN), dann müssen wir uns auf was gefasst machen.

Es ist doch an sich ein einfacher, verwaltungsrechtlicher Vorgang, verbunden mit einer simplen, aber schwer zu beantwortenden Frage: Ist Gloria verhaltensauffällig oder nicht? Wenn sie es ist, sind damit Rechtsfolgen verbunden. Ist sie es nicht, dann kann sie weiter nach Belieben jagen.

Dabei sollten Wolfsbefürworter und vermeintliche Gegner den gemeinsamen, klaren Anspruch an die Politik haben, dass verbindliche Kriterien zur Beurteilung aufgestellt und dann auch eingehalten werden. 
Und hier eiert das LANUV aus welchen Gründen seit Monaten herum.
Bei dem Angriff von Gloria in einem Wildgehege beispielsweise  musste man sich aus Behördenkreisen anhören, dass die später beim Aufrüsten des Zauns gefundenen Wolfshaare ja auch dort hätten später deponiert sein können.

O-Ton: Wolfshaare hätte man sich ja woanders auch her besorgen können. Außerdem hätte der Wolf ja auch durch einen 13cm breiten Schlitz am Tor gehen können. Jetzt musste das LANUV eine Rolle rückwärts machen: Es war nicht irgendein Wolf, es war Gloria… und woher soll man ihre Haare haben? Und es wurde dann letztlich auch festgestellt, dass sie nicht durch den Schlitz passte.
Das LANUV und schon gar keine selbsternannten Wolfsexperten in Sherlock-Holmes Manier sollten sich in Mutmaßungen verfangen, sondern sich an den Fakten orientieren:

  • Anzahl Risse
  • wiederholtes Überwinden von Zäunen mit vorgeschrieben Höhen
  • wiederholte Nähe zur Wohnbebauung…..

Da kann man als Hobby-Detektiv noch so sehr irgendwelche Elektrozäune messen und sich blind auf das Grundrecht der Tiere berufen. Wenn man dieser Argumentation folgt, ist auch der Eichenprozessionsspinner zu schützen (Argument stammte zugegeben von jemand anderem). Eine Petition hierzu ist bisher nicht bekannt.

Auf den Punkt gebracht: Ist Gloria verhaltensauffällig, ja oder nein?  Ist sie nach einer Abwägung der Vorkommnisse und aller berechtigten Interesse weiterhin schützenswert?

Die Frage muss der Kreis Wesel in Abstimmung mit den Oberbehörden beantworten. Selber wird der Landrat die Entscheidung sicher nicht treffen.

Anmerkung der Red. zum Leserbrief: Die Einsender eines Leserbriefs vertreten ihre eigene Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wieder. Kürzungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Briefe ohne vollständigen Namen und Adresse werden nicht veröffentlicht.