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Leserbrief: Beirat der Eigentümergemeinschaft Marellenkämpe 37-41 zum Verkehrsversuch (Konzept 2b)

Veröffentlicht am

Der Beirat der Eigentümergemeinschaft Marellenkämpe 37-41 in Schermbeck zum Verkehrsversuch. Der Beirat hat bereits einigen Schriftverkehr mit der Gemeinde, Kreisverwaltung und dem Landrat geführt hat. Leider bis dato ohne Erfolg.

Unser Anliegen betrifft den Verkehrsversuch (Konzept 2b) in Schermbeck, der seit dem 15.05.2023 durchgeführt wird. Unsere Wohnungen befinden sich in einem Mehrfamilienhaus, welches direkt an die Engstelle der nunmehr geöffneten Durchfahrt grenzt. Abgesehen davon ist es den Bewohnern/Eigentümern der Marellenkämpe 37-41 nicht möglich, das Grundstück gefahrenlos zu verlassen bzw. zu betreten.

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Große Gefahrenlage für Bewohner

Der provisorisch angelegte Fußgängerweg, welcher durch eine Baustellenabtrennung von der Fahrbahn getrennt wurde, befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite unseres Grundstücks. Ein direktes Erreichen dieses Fußgängerwegs ist für uns als Eigentümer/Bewohner nicht möglich. Zudem ist die Gefahrenlage für die Bewohner, die teilweise sogar gehbehindert sind, sehr groß, da die Straßenführung so verläuft, dass es für das Verlassen unseres Grundstücks notwendig ist, auf die Fahrbahn zu treten, um den herannahenden Verkehr, der oft zu schnell ist, sehen zu können. Es kommt häufig zu brenzligen Situationen (Beinahe-Unfällen).

Fahrradfahrer weichen fast immer auf den Fußgängerweg aus.  Als Straße kann man diese Engstelle nicht bezeichnen, da es sich zu Beginn dieses Versuches lediglich um einen Fahrrad- bzw. Fußgängerweg handelte. Dies dürfte auch anhand der vorhandenen Pflasterung offensichtlich sein, da sich diese vom Anfang der Marellenkämpe bis hinter die Engstelle durchzieht.

Umweltaspekt kann hier keine Rolle spielen

Der Umweltaspekt kann hier keine Rolle spielen, da kilometerlange Umwege gefahren werden müssen, um z.B. nach dem Entladen unserer PKW die eigene Garage zu erreichen, da die Verkehrsführung den direkten Weg von den Stellplätzen zu den Garagen verbietet. Der Verkehr, der aus dem Industriegebiet in Schermbeck eigentlich auf die B58 auffahren soll, entlädt sich über die Marellenkämpe, einschließlich schwerer LKW und Busse.

Halbherzig durchgeführte Kontrollen

Abschließend lässt sich sagen, dass auch seitens der zuständigen Behörden/Verwaltung bisher keine Veranlassung gesehen wird sich der Gefahrenlage der unmittelbar betroffenen Bewohner überhaupt anzunehmen. Die bisher durchgeführten Kontrollen wurden eher halbherzig und während nicht aussagekräftigen Zeiträumen (Festen und Schulferien) durchgeführt.

Wir fordern daher, den Verkehrsversuch aufgrund der Gefahrenlage umgehend zu beenden und zur Kenntnis zu nehmen, dass dieses Verkehrskonzept auf Kosten einer Minderheit ausgetragen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Beirat der Eigentümergemeinschaft Marellenkämpe 37-41 in Schermbeck“

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