Leerung der Restmüllgefäße in der Gemeinde Schermbeck

Laut rechtskräftiger Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Schermbeck werden die Restmüllbehälter, auf deren Deckel keine oder falsche Abfallgebührenmarken geklebt sind, nicht mehr geleert. Das beauftragte Unternehmen ist angehalten, darauf zu achten, dass auf den Behältern auch die richtigen Gebührenmarken geklebt sind.

Sollten die ausgegebenen Abfallgebührenmarken nicht mit den Größen der auf den jeweiligen Grundstücken angemeldeten Restmüllbehältern übereinstimmen, so wenden Sie sich bitte umgehend an das Steueramt der Gemeinde Schermbeck (Tel.: 02853/910-224).

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