Zum Lärmschutz an der B 58 erreichte uns folgender Brief der Bürgerinitiative Lärmschutz B58 an den Bürgermeister und die Ratsvertreter:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen,
gestern erhielt ich von der Präsidentin des Landtages NRW die Stellungnahme zu unserem Antrag auf die Errichtung eines Lärmschutzes entlang der B58. Leider wurde der Antrag abgelehnt, ebenso die Beantragung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 70km/h. Ich lege ihnen eine Kopie des Anschreibens bei. Wir, die betroffenen Bürger, sind empört über die Ablehnung. Hat sich gerade die z.Z im Amt befindliche Landesregierung als Aufgabe gestellt, das Lärmproblem an Straßen massiv anzugehen, umso Krankheitsbilder zu reduzieren und den Bürgern mehr Lebensqualität zu garantieren. Auch der Hinweis auf wirtschaftliche Gründe sehen wir mit Blick auf Milliardenverschleuderung zur Rettung von Banken als verwerflich.
Leider spricht man in der Antwort nur von Lärmberechnungen. Warum geht man nicht her und stellt den Lärmpegel durch Messungen fest? Dieses ist effektiver, genauer und die Verteilung des Lärmes viel besser Darstellbar. Da Sie uns in früheren Schreiben ihre Unterstützung zusagten, würde ich vorschlagen, das sich eine Abordnung betroffener Bürger mit Vertretern des Rates treffen, um zukunftsorientierte Lösungen für das Problem zu suchen und zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Foitzik
Bürgerinitiative Lärmschutz B58
Am Scherenbach 27
46514 Schermbeck