LANUV: Fehlerhaft und mangelhafte Neutralität

Das Gahlener Bürgerforum bemängelt eine gutachterliche Stellungnahme

LANUV. Die gutachterliche Stellungnahme, welche die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) am 28. Januar 2021 zum Verhalten der Wölfin GW954f vorgelegte, ist fehlerhaft und nicht neutral. Zu dieser Auffassung gelangte das Gahlener Bürgerforum (GBF), nachPrüfung von Details des Gutachtens.

Es geht schon los mit der Tatsache, dass die am 28. Januar 2021 abgegebene Stellungnahme des DBBW auf Daten basiert, die aus einer Rissliste stammen sollen, welche auf den 9. Februar 2021 datiert.

Eine Nachfrage bei der Landesregierung ergab, dass für die Bearbeitung der gutachterlichen Stellungnahme das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) fehlerhafte Daten lieferte.

In seiner Auftragsvergabe an die DBBW vom 8. Januar 2021 nannte das LANUV vier Fälle, in denen bei Wolfsrissen der empfohlene (zumutbare) Herdenschutz überwunden wurde. „Eine staatliche Stelle müsste schon wesentlich genauer arbeiten“, bewertete das GBF in einer Pressekonferenz am Mittwoch die Angaben des LANUV. Es habe mindestens sieben Fälle gegeben.

Die Zahl könne sogar noch größer sein, weil einige Fälle seit längerer Zeit noch nicht geklärt seien. Wie es zu einer etwa 50-prozentigen Verringerung der Wolfsrisse bei ausreichendem Herdenschutz kommen konnte, kann man in den Reihen des GBF nicht nachvollziehen. Auf jeden Fall werde dadurch das Auftreten der Wölfin verharmlost.

Reduzierung der Fallzahlen

Durch Reduzierung der Fallzahlen werde eine Bedingung für die Entnahme der Wölfin schlechter erfüllt. Die DBBW schrieb als Bedingung: „Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, in zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, so dass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme dieses Tieres zu veranlassen.“

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Christiane Rittmann

Herdenschutz aberkannt

Das GBF konnte zudem beweisen, dass das LANUV hinsichtlich der erstellten Rissliste bei zwei Rissereignissen schlichtweg den empfohlenen Herdenschutz aberkannt hatte. Erst als die Schafhalterin Christiane Rittmann das LANUV darauf aufmerksam gemacht hatte, bestätigte das LANUV in einer Mail vom 23. Februar 2021, dies „nicht richtig wiedergegeben“ zu haben. Bei ihrem Riss vom 26. August 2020 wurde der empfohlene Schutz dann anerkannt und dafür aber zeitgleich beim Riss vom 11. November dieser Status aberkannt – „damit es bei einem viermaligen Überwinden des empfohlenen Herdenschutzes für die DBBW-Auswertung bleibt“.

Rissereignis nicht ausreichend bewertet

Die DBBW legt zudem für einen engen zeitlichen Zusammenhang der Rissereignisse die Definition „im Regelfall einen Zeitraum von maximal vier Wochen“ zugrunde. Wie oft solche Ereignisse in vier Wochen im Wolfsgebiet Schermbeck erfolgten, blieb in dem Gutachten unklar. Der DBBW bewertete in der Rissliste ein solches Rissereignis nicht ausreichend. Ein weiterer Riss wurde nach einer Feststellung des GBF seitens des LANUV durch das zugegebene „Vertauschen“ der Risse unterschlagen. Das GBF hat seinerseits eine eigene Auswertung vorgenommen und drei Zeiträume ausgemacht, die kürzer waren als vier Wochen und bei denen es jeweils zu zwei Übergriffen kam. „Es ist unverständlich, warum diese engen Zeitabstände verschwiegen wurden“, wurde am Mittwoch vom GBF bedauert.

Ein seit September 2018 bestehendes Misstrauen des GBF gegenüber dem LANUV hat dazu geführt, dass regelmäßig Screenshots von der Internetseite des LANUV angefertigt werden. Dabei hat das GBF nachträgliche Veränderungen festgestellt.

LANUV stuft fehlerhaft ein

Ungereimtheiten zeigte auch die GBF bzgl. der Erstellung der Rissprotokolle auf. Der Riss vom 11. November 2020 beim Hünxer Schafzüchter Opriel wurde vom LANUV zunächst als „empfohlener Herdenschutz“ eingestuft.

Im veröffentlichten Endprotokoll tauchten bei den Zaunangaben plötzlich als Minimalhöhe 111 Zentimeter auf und als Maximalhöhe 139 Zentimeter. Zwei Mitglieder des GBF, die bei der Begehung mit den Wolfsberatern anwesend waren, können sich die Minimalhöhe nicht erklären. Das LANUV stellte auf Antrag sämtliche gemachten Fotos zur Verfügung, die allerdings keinen Rückschluss auf 111 Zentimeter zulassen. Eine entsprechende Rückfrage blieb bislang trotz Einschaltung von Umweltministerin Heinen-Esser vom LANUV unbeantwortet.

LANUV: Fehlende Neutralität

Das GBF bemängelt eine fehlende Neutralität. Zu den gekennzeichneten Mängeln des LANUV, dem das GBF Anzeichen einer Manipulation nicht absprechen möchte, kommt hinzu, dass zu den Ansprechpartnern in Sachen Wolf beim DBBW Ilka Reinhardt und Gesa Kluth gehören. Beide Frauen haben im Jahre 2003 gemeinsam das Wildbiologische Büro Lupus in Spreewald gegründet. Beide fördern seit Jahren die Wiedereinwanderung der Wölfe nach Deutschland. An der Entwicklung der Wolf-Monotoring-Standards für Deutschland haben beide Frauen im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz beigetragen.

Wer sich aktiv für den Wolf einsetzt, kann nach Auffassung des GBF nicht geeignet sein, ein neutrales Gutachten zu erstellen. Da sich auch das LANUV in seiner Handlungsweise und im öffentlichen Auftreten nach Auffassung des GBF als wolfszugetan erweise, sei in der Harmonie zweier Institute ein völlig einseitiges Gutachten entstanden. H.Scheffler

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.