LANUV bestätigt – Wolf riss Schafe in Gahlen

Weiterer Riss eines Schafes durch einen Wolf im Kreis Wesel bestätigt

Zu dem bisher noch ausstehenden Ergebnis der Überprüfung eines getöteten Kamerunschafes in Schermbeck (Kreis Wesel) hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt, dass das Tier von einem Wolf gerissen wurde.

(pd). Bereits im 13. April wurden auf dem Hof von Benedikt Hüttemann in Schermbeck-Bricht, rund 300 Meter weit weg von seinem Wohnhausm drei junge Schafe von einem Wolf gerissen (wir berichteten).

Wolf riss Schaffe in Schermbeck-Gahlen
Foto: LANUV

Der Schafhalter wurde über das Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für das gerissene Tier erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinien Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagementplans und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Häufung von Wolfsnachweisen

Aufgrund der jüngsten Häufung von Wolfsnachweisen im Raum Schermbeck wird fortan das Wolfsmonitoring im Kreis Wesel verstärkt.

Davon erhofft sich das LANUV Hinweise, ob es sich um ein und dasselbe Tier handelt, das möglicherweise standorttreu geworden ist. Wölfe sind Teil der natürlichen Artenvielfalt in unseren Wäldern und waren in großen Teilen Europas nie ausgestorben. Geplant ist der Einsatz von Wildkameras in Absprache mit den betreffenden Waldbesitzern und Jagdrevierinhabern.

Für den konkreten Nachweis auf einen standortreuen Wolf bedarf es nach den bundesweiten Richtlinien zum Wolfsmonitoring wiederholte und individualisierte Nachweise innerhalb von sechs Monaten. Diese liegen bisher nicht vor.

Entschädigungsleistungen für Nutztierverluste

Sollte sich herausstellen, dass in einer Region ein Wolf standorttreu geworden ist, wird ein sogenanntes „Wolfsgebiet“ ausgewiesen, in dem zusätzlich zu den unmittelbaren Entschädigungsleistungen für Nutztierverluste auch Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere die Anschaffung von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden gefördert werden.

Beim Landesumweltamt (LANUV) können Hinweise auf Wölfe unter der Telefonnummer 02361-305-0 gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV: 0201-714488.

DNA-Proben mit Verdacht auf einen Wolf werden untersucht durch das Senckenberg Forschungsinstitut, das im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden als „Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“ genetische Proben aus ganz Deutschland untersucht. Mehr Informationen zum Senckenberg Forschungsinstitut sind zu finden unter www.senckenberg.de

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