Landwirtschaft enttäuscht über Ablehnung der dauerhaften Aussetzung der Sieben-Jahrs-Frist durch Rot-Grün
Mit Bestürzung reagierte der Rheinische Landwirtschafts-Verbandes (RLV) in Bonn auf die Nachrichten der gestrigen Bauausschutzsitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Dort hatten SPD und Grüne den von CDU und FDP eingebrachten Gesetzesentwurf zur dauerhaften Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist abgelehnt. Die Verlängerung dieser zum Jahresende auslaufenden Regelung würde es Besitzern ehemals landwirtschaftlicher genutzter Gebäude im Außenbereich erlauben, auch nach Aufgabe ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit vor mehr als sieben Jahren diese Gebäude einer anderweitigen, sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Diese ablehnende Haltung von Rot-Grün ist schon deswegen bedauerlich, weil sie nicht nur das Potential einer solchen Umnutzung als Antwort auf einen immer weiter fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft verkennt, sondern auch die ländliche Infrastruktur schwächt und zugleich Raumverluste an anderer Stelle fördert. Nicht ohne Grund haben die meisten anderen Bundesländer, etwa Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, diese Sieben-Jahres-Frist in ihren Landesbauordnungen dauerhaft ausgesetzt.
Besonders unverständlich erscheint die Ablehnung des Gesetzentwurfes, weil sich bei der Sachverständigenanhörung im November diesen Jahres alle Fachleute, auch solche aus außer-landwirtschaftlichen Verbänden und Organisationen, einhellig für die dauerhafte Aussetzung ausgesprochen hatten. Damit entsteht der Eindruck, so im Übrigen auch Bernhard Schemmer, baupolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, die Ablehnung habe ihre Wurzeln einzig und allein in parteipolitischen Querelen.