Lärmschutz und Lockerung: Fußball-Europameisterschaft 2021

Symbolfoto: Pixabay

Lockerung für die Außengastronomie während der EM

Insgesamt 24 Nationen treten von 11. Juni bis 11. Juli 2021 bei der Fußball Europameisterschaft 2021 an. In dieser Zeit, wenn die Corona-Lage es zulässt, sind in der Außengastronomie Bild- und Tonübertragungen grundsätzlich bis 24 Uhr möglich. Konkret entscheiden darüber die jeweiligen Kommunen.

NRW (pd). Die rechtliche Grundlage hierzu liefert das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz. Dies sieht eine entsprechende Lockerung für die Außengastronomie vor. Ansonsten gilt, wie heute das Landes-Umweltamt NRW mitteilt, ein Schutz der Nachtruhe ab 22 Uhr. Die konkreten Entscheidungen über Einschränkungen oder Ausweitungen treffen die Behörden vor Ort.

„Ich appelliere an alle, sich an die Spielregeln zu halten“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. „Auch wenn die Infektionszahlen kontinuierlich sinken und immer mehr Menschen geimpft werden, ist die Pandemie noch nicht vorbei. Es ist Aufgabe der Kommunen, die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung sicherzustellen und einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.“

Rechtliche Grundlagen

Laut Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sind in der Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dieses Verbot gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22 bis 24 Uhr.