Der Kreistag Wesel hat in seiner Sitzung am 29. September einstimmig eine Resolution zum Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet.
„Die derzeitig stark steigenden Energiepreise belasten die Privathaushalte enorm“, so Landrat Ingo Brohl. „Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz würde diese Belastung weiter steigen, da damit zwangsläufig eine Erhöhung der Abfallgebühren einhergeht, ohne dass dadurch eine Steuerungswirkung zur Müllvermeidung verbunden wäre“, zeigt sich der Landrat besorgt. „Um auch ein Ungleichgewicht zulasten des Standort Deutschlands zu vermeiden, kann dieses Thema nicht national, sondern nur europäisch gelöst werden.“
Darum geht es
Das Bundeskabinett hat am 13. Juli den Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gebilligt und zur Beratung an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. In diesem Gesetz wird unter anderem geregelt, dass ab dem 1. Januar 2023 auf nationaler Ebene erstmalig auch die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen in den Emissionshandel einbezogen werden muss.
Das von der Regierung erlassene Gesetz würde jedoch nur für drei Jahre bestehen. Ab 2026 soll es eine verbindliche europaweite Regelung geben. Diese Regelung wird nicht so wie das deutsche Gesetz, die nationalen Verbrennungsanlagen mit einer Abscheidung und dauerhafter Bindung des CO2 in den Emissionshandel einbeziehen.
Auch bei kommunalen Abfällen müssten bei einer Gesetzesverabschiedung kostenpflichtige Zertifikate zur CO₂-Verbrennung erworben werden. Dies würde zwangsläufig zu einer Erhöhung der Abfallgebühren für alle Privathaushalte führen. Daraus würde einer neuen finanziellen Belastung von über einer Milliarde Euro resultieren.

Unberücksichtigt bliebe auch, dass Müllverbrennungsanlagen durch Stromeinspeisungen und die Bereitstellung von Fernwärme in der aktuellen Situation einen wertvollen Beitrag zur Entspannung des Wärme- und Strommarktes leisten.
Die Forderungen des Kreistags an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung NRW
- Den geplanten nationalen Alleingang zur Einführung einer CO2 Abgabe auf Siedlungsabfälle abzulehnen.
- Eine umweltgerechte Lösung der CO2 Emissionen bei der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen auf europäischer Ebene mitzugestalten.
- Die Müllverbrennungsanlagen bei der Implementierung von CO2 Abscheidesystemen durch eine angemessene Förderkulisse zu unterstützen.
- Regelungen einzuführen, um dem Export von Abfällen in Staaten mit direkter
„Billigentsorgung“ auf Deponien zu verhindern.