Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern verboten – Anlass für diese Maßnahme ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit in der Region. Eine Verbesserung der Situation ist derzeit nicht absehbar.
Ab Mittwoch, 17. August 2022, ist es im Kreis Wesel untersagt, Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus Oberflächengewässern wie natürlichen Flüssen, Seen und Bächen zu entnehmen.
Bedingt durch die anhaltende Trockenheit ist der Wasserpegel des Rhein heute laut Wasser- und Schifffahrtsamt in Wesel weiter gesunken und liegt aktuell bei 92 cm. Seit Wochen schon ist auch das Flüsschen Issel streckenweise fast ausgetrocknet.
Nun hat die die Kreisverwaltung Wesel eine entsprechende Allgemeinverfügung am Dienstag, 16. August 2022, veröffentlicht. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2022 und betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet.
Das Verbot gilt sowohl für den privaten und gewerblichen Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die rund zehn bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern.
Privatgärten sind von dem Verbot auch betroffen
Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Private Brunnen sind ebenfalls nicht betroffen.
Anlass für diese Maßnahme ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit in der Region. Eine Verbesserung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Es ist möglich, dass der bereits stark belastete Gewässer- und Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern würde diese negative Entwicklung noch verstärken.
Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Wesel überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die „Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Kreises Wesel“ ist unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-47.-jahrgang-nummer-33/ veröffentlicht.