Kreis Wesel lässt weiterhin Weidetierhalter im Regen stehen

GRÜNE Kreistagsfraktion unterstützt Weidetierhalter – Kreisverwaltung beim Thema Herdenschutz noch immer in der Bringschuld

Wolf im Wolfsgebiet Kreis Wesel: Die Kreisverwaltung lasse laut Ulrike Trick die Weidetierhalter in dieser Frage immer noch völlig im Regen stehen.

Wesel (pd). Mit der Rückkehr des Wolfes und der Festlegung des Wolfsgebiets Schermbeck musste sich die Weidetierhaltung in dieser Gegend verändern. Weidetierhaltung findet in der Landschaft statt. Nach Ansicht der GRÜNEN Kreistagsfraktion würden folglich auch bei den Landschaftsplänen Veränderungen eintreten müssen.

Daher sei auch im letzten Umweltausschuss des Kreises die Frage behandelt worden, ob die Unberührtheitsklausel für die Errichtung von Weidezäunen in den Landschaftsplänen des Kreises auf die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen anzuwenden sei.

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Weidetierhalter aus dem Kreis Wesel und dem Nierrhein demonstrierten am 6. Mai vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Foto: Petra Bosse

Kreis lässt Weidetierhalter weiterhin im Regen stehen

Der Landschaftsplan sehe laut den Grünen derzeit eine Unberührtheitsklausel für ortsübliche Weidezäune vor. Dieser Begriff sei, wie die Verwaltung in ihrer Vorlage bestätigt, ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Anwendung bedarf der Auslegung, die einen Ermessensspielraum eröffnet. „Gerade mit solchen Ermessensspielräumen haben wir in Schermbeck, was das Bauen im Außenbereich betrifft, sehr schlechte Erfahrungen gemacht“, so Ulrike Tick, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion.

Die Kreisverwaltung lasse laut Trick die Weidetierhalter in dieser Frage aber noch immer völlig im Regen stehen. „Angefangen vom Risiko einer ausbrechenden Herde und dem eventuell angerichteten Schaden, den keine Versicherung ersetzt, bis hin zum Risiko eines Wolfsrisses wegen einer unzureichenden Zaunhöhe – alles bleibt bei den Tierhaltern hängen“, so Trick.  

„Herdenschutzhunde, obwohl ausdrücklich empfohlen, kommen in der Unberührtheitsklausel nicht vor, da ist nur von Jagd- und Hütehunden die Rede. Wenn baurechtlich Übernachtungsställe nicht zulässig sind, sie aber immer wieder als sichere Herdenschutzmaßnahe von den verschiedensten Organisationen gefordert werden, muss sich die Verwaltung wohl auf den Weg nach Düsseldorf machen und eine Ausnahmeregelung für das Wolfsgebiet einfordern“, ergänzt Trick.

Kreisverwaltung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht

Bereits in der letzten Kreistagssitzung haben die GRÜNEN die Verwaltung aufgefordert, ihre „Hausaufgaben zu machen“. Mit dem was nun vorgelegt wurde, sei diese Forderung nicht erfüllt worden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wolfspopulation wachsen werde und die Probleme damit zunehmen, wäre es laut Trick „höchste Zeit, hier tätig zu werden und die nötigen Regelungen einzuleiten.“