Kreis erteilt Absage an der Informationsverstaltung

Umweltskandal auf dem Gahlener Mühlenberg – 

Das Gahlener BürgerForum (GBF) beschäftigt sich zur Zeit mit dem Umweltskandal auf dem Gelände der Firma Nottenkämper in Schermbeck-Gahlen.

Zu der geplanten Informationsveranstaltung am Donnerstag (30. November) um 19 Uhr im Gahlener Café Holtkamp  wurde auch der Kreis Wesel – Fachdienst Umwelt eingeladen. Diese jedoch hat eine Teilnahme abgelehnt.

Begründung: Der Skandal wurde bisher (nur) auf politischer Ebene (und hier nur auf Kreisebene) öffentlich behandelt, aber nicht gegenüber den wirklichen Betroffenen, den Bürgerinnen und Bürgern von Schermbeck.

Keine Transparenz

  Diese Absage nahm das BürgerFormun mit Bedauern zur Kenntnis, denn man hätte sich eine offene und transparente Informations- und Kommunikationskultur durch den Kreis gewünscht.

Weiter interpretiert das BürgerForum die Absage des Kreises so, dass der Fachdienst Umwelt nicht persönlich in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses in Schermbeck Fragen beantworten wird, sondern sich mit dem Schriftverkehr begnügen will. „Selbst wenn aus Ihrer Sicht der Umweltskandal umfangreich behandelt wurde, heißt es noch lange nicht, dass es auch umfassend geschehen ist. Ansonsten gebe es nicht noch so viele Rückfragen – auch auf Kreisebene“.

Laut BürgerForum verweigere der Kreis die Zurverfügungstellung der Analyseergebnisse und dem Umstand, da sie als Bestandteil eines Gutachtens Gegenstand des Strafverfahrens vor dem LG Bochum seien und nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu negativen Auswirkungen kommen könnte.

In der Rückantwort des BürgerForums an den Kreis Wesel heißt es weiter:

Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 kann der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen nicht unter Berufung auf die in den Nummern 2 – 4 genannten Gründe abgelehnt werden. Danach sind Emissionen die von Punktquellen oder diffusen Quellen der Anlage ausgehende direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen in die Luft, das Wasser oder den Boden (Art. 2 Abs. 5 Richtlinie 96/61/EG). Selbst Ihr Haus (so zumindest Herr Fastring im Pressetermin) gehen bei den eingebrachten sog. Ölpellets von giftigen Stoffen aus. Das nochmals beigefügte Produktblatt der BP kennzeichnet diese mit folgenden Gefahren:

• kann Krebs durch Einatmen erzeugen
• kann in Brand geraten
• kann allergische Reaktionen durch Einatmen erzeugen
• kann die Organe schädigen bei längerer und wiederholter Exposition

Es ist anscheinend auch noch gar nicht eindeutig belegt, wo überall auf dem Mühlenberg die illegalen Abfälle entsorgt wurden. Insofern bitten wir neben den (notfalls von den Gutachten zu separierenden) Analyseergebnissen auch um Zurverfügungstellung der kompletten Gutachten der Ingenieurbüros Asmus und Prabucki Ingenieure Beratungsgesellschaft mbH aus Essen und ahu AG aus Aachen bis zum 14.11.2017.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung iSv § 8 Abs. 1 UIG positiv geprüft („Soweit …nachteilige Auswirkungen hätte“) und nicht negativ abgrenzt werden, dass etwas „nicht auszuschließen ist“.

Der Ablehnungstatbestand ist dabei restriktiv auszulegen (Götze/Engel, UIG, § 8 Rz. 26). Vor allem bedarf es einer Prognose, die in Ihrem Schreiben nicht erkennbar ist. Sie haben hierzu die ernsthafte und konkrete Möglichkeit einer nachteiligen Auswirkung darzulegen (OVG Koblenz, NVwZ, 351 (353)).

Wir sind zudem der Auffassung, dass die Bekanntgabe der Probeergebnisse keine negativen Auswirkungen auf das Strafverfahren iSv § 8 Abs. 1 S. 1 UIG haben kann, da es sich bei den Proben um feststehende und nicht angezweifelte Tatsachen handelt, die anscheinend auch mehrfach bestätigt worden sind. Informationen, die sich zum jeweiligen Verfahren neutral verhalten, wie z.B. Informationen über den unstreitigen Sachverhalt, sind daher nicht von dem Versagungsgrund erfasst (Schrader, in: Schlacke/Schrader/Bunge, Arhus-Handbuch, 2010, § 1 Rz. 106).

Darüber hinaus verweisen wir auf § 8 Abs. 1 aE UIG, wonach selbst nachteilige Auswirkungen hinzunehmen sind, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Insofern ist in Ihrer Antwort keine nachgeschaltete Abwägung erkennbar. Wenn nicht hier das öffentliche Interesse (Schutz der Gesundheit, des Bodens und des Grundwassers) überwiegt, was dann? Und wir beziehen uns hier bisher nur auf das bekannte Produkt der BP (besagte 30.000t Ölpellets) und nicht auf die möglichen Gefahren der anderen Stoffe, die bei der RZB-Recycling GmbH in Bochum vermischt und dann auf dem Mühlenberg illegal abgelagert wurden.

Für den Fall, dass die Anfrage des Bürgerforum weiterhin negativ bescheiden, bitten wir bei Ihrer Antwort um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Hamlet Schöpgens Matthias Rittmann

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