Die Gemeinde Schermbeck kann auf eine neue Entwicklung im Bereich der Krankenhilfekosten für Flüchtlinge blicken.
Im nächsten Jahr wird voraussichtlich eine Erstattung von ca. 272.442,51 € durch die Bezirksregierung erwartet (Stand 27.10.2023). Dieser zusätzliche Betrag wird als Forderung verbucht und ermöglicht die anstehenden Ausgaben in diesem Bereich im laufenden Jahr. Diese Erträge decken den überplanmäßigen Bedarf, der gegenwärtig und bis zum Jahresende benötigt wird, jedoch nicht vollumfänglich. Weitere Deckungsmöglichkeiten stehen gegenwärtig nicht zur Verfügung.
35.000 Euro je Flüchtling
Laut Verwaltung müssen Kosten oberhalb von 35.000 Euro je Flüchtling von den Gemeinden geltend gemacht und nachgewiesen werden. Die Bezirksregierung erstattet dann den Gemeinden Beträge über diese Grenze. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und einiger größerer Krankenhilferechnungen für Einzelpersonen ist der Haushaltsansatz in 2023 bereits nicht mehr ausreichend. Laut Verwaltung können bereits zum jetzigen Zeitpunkt Krankenhilfekosten nicht mehr erstattet werden.
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 AsylbLG haben Ausländeranspruch auf ärztliche Behandlungen und medizinische Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Zuständig für die Leistungsgewährung sind die Behörden, in deren Bereich die Leistungsberechtigten verteilt oder zugewiesen sind.
Das Land stellt den Gemeinden monatliche Kostenpauschalen zur Verfügung, einschließlich zusätzlicher Finanzmittel für Krankheitskosten im Einzelfall.