Die Grüne Fraktion Schermbeck stellt einen Antrag an die Verwaltung zur Prüfung einer Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Schermbeck. Konkret geht es um die Schaffung der Möglichkeit zur Bildung von privaten Entsorgungs- bzw. Müllgemeinschaften für Restmüll. Darüber wird der Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2023 beraten.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass sich das Restmüllaufkommen in den letzten Jahren aufgrund der Einführung getrennter Abfuhrsysteme verringert habe. Dr. Stefan Steinkühler, Fraktionsvorsitzender der Grünen Fraktion, erläuterte, dass aus technischen Gründen verschiedene Tonneneinsätze eingeführt wurden, um das füllbare Behältervolumen zu reduzieren.
Belastung für die Verkehrssicherheit
Trotz dieser Maßnahmen seien die Müllbehältergrößen und -anzahl jedoch unverändert geblieben, was dazu geführt hat, dass an Abfuhrtagen viele Müllbehälter die Geh- und Radwege sowie die Straßen verstopfen. Steinkühler betont, dass dies nicht nur eine Belastung für die Verkehrssicherheit darstellt, sondern auch eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen bedeutet.
Private Entsorgungs- / Müllgemeinschaften für Restmüll
Die Grüne Fraktion schlägt daher vor, die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Schermbeck dahingehend zu ändern, dass sich private Entsorgungs- / Müllgemeinschaften für Restmüll bilden können. Dabei hätten Eigentümer benachbarter Grundstücke die Möglichkeit, sich freiwillig zu Entsorgungs- / Müllgemeinschaften zusammenzuschließen. Die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht der gemeinsamen Müllbehälter liegt bei den Teilnehmern, und die für das Müllgefäß anfallenden Gebühren werden nur der beantragenden Person in Rechnung gestellt. Die interne Abrechnung und Organisation obliegen den Beteiligten.
Mindestgröße für den Behältereinsatz
Des weiteren soll eine Mindestgröße für den Behältereinsatz festgelegt werden, die sich auf die teilnehmenden Personen bezieht. Als Beispiel führt Steinkühler die Abfallsatzung der Gemeinde Raesfeld an, wo der nachbarschaftliche Zusammenschluss zu Entsorgungsgemeinschaften bereits möglich ist.
„Diese Änderung könnte nicht nur die effiziente Müllentsorgung fördern, sondern auch die Straßenverhältnisse verbessern und Ressourcen schonen“, ergänzt Dr. Steinkühler. Daher wäre es ratsam, die Anpassung der Satzung in Erwägung zu ziehen, um diese Vorteile zu realisieren.
Überlegungen zur Bildung privater Müllgemeinschaften in Schermbeck
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass im Kontext der Bildung privater Müllgemeinschaften für Restmüll in Schermbeck einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen seien. Dies resultiere aus der Tatsache, dass in Schermbeck die Sammlung von Bioabfall auf freiwilliger Basis erfolgt, im Gegensatz zur Verpflichtung beim kostenintensiven Restmüll. Dadurch steige laut Verwaltung das Potenzial für unterschiedliche Interessen im Zusammenhang mit der Zulassung von Entsorgungsgemeinschaften für Restmüll im Laufe der Zeit.
Diese Vorhersage werde durch die Beobachtung der Gemeindeverwaltung dadurch gestützt, dass die Anzahl der Entsorgungsgemeinschaften zur Restmüllentsorgung in benachbarten Gemeinden sehr begrenzt ist. Es sei anzunehmen, dass die Fallzahl, basierend auf deren Erfahrungen, allmählich abnehmen werde.
Zu beachten sei auch, dass die Restmüllbehälter in verschiedenen Entsorgungsgemeinschaften für beide beteiligten Privatgrundstücke zugänglich sein müssen und am Entleerungstermin am Sammelort in gemeinsamer Verantwortung platziert werden sollten.
Die Zulassung von Entsorgungsgemeinschaften im Außenbereich oder bei weiter entfernten Nachbarhäusern sollte daher im Rahmen des rechtlich Machbaren ausgeschlossen werden. Größere Entfernungen zum gemeinsamen Müllbehälter würden den Zugang und die Nutzung im Rahmen der geltenden Satzungsvorschriften erschweren. Diese Überlegungen müssen sorgfältig berücksichtigt werden, um eine effiziente und faire Umsetzung der Müllentsorgung in Schermbeck sicherzustellen.