Kerstin Löwenstein wirbt für SPD-Herdenschutzantrag

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Die designierte Landtagskandidatin der SPD, Kerstin Löwenstein, hat Charlotte Quik von der CDU aufgefordert, dem Herdenschutzantrag ihrer Partei im Landtag zuzustimmen.

Kreis Wesel (pd). „Die Probleme der Weidetierhalter in Wolfsgebieten sind seit Langem bekannt. Wir müssen deshalb langfristig alle Weidetiere schützen, Anschaffungs- wie laufende Kosten begleichen und bereits dort tätig werden, wo der Wolf möglicherweise erst noch zuschlägt“, fasst Löwenstein drei große Punkte des Antrags zusammen.

Aktuell berät der Umweltausschuss die Forderungen der SPD-Landtagsfraktion. Dazu wird es in der Sitzung am 27. Oktober ein Expertengespräch im Landtag geben. „Nach den positiven Signalen von Charlotte Quik und meiner Sprecherkollegin Bianca Winkelmann bei der Veranstaltung in Schermbeck gehe ich schon davon aus, dass sie unserem Antrag zustimmen werden“, hofft SPD-Landtagsabgeordneter René Schneider.

Diskussionen mit Weidetierhaltern und Naturschützern

Gemeinsam mit Löwenstein hatte er bereits im Frühsommer den Antrag vorgestellt. Er war das Ergebnis intensiver Diskussionen mit Weidetierhaltern und Naturschützern in ganz Nordrhein-Westfalen.

Der Schutzstatus des Wolfes sei sehr hoch, weshalb es nicht so leicht sei, einzelne Wölfe zu entnehmen. „Dazu müsste die Umweltministerin unter anderem mal sagen, wann der wirtschaftliche Schaden so hoch geworden ist, dass eine Entnahme gesetzlich gedeckt ist“, erinnert Schneider an Diskussionen im Umweltausschuss.

Markige Sprüche im Wahlkreis nutzten wenig, solange in Düsseldorf keine Taten folgten. „Den extremen Stress und den Mehraufwand können wir den Weidetierhaltern leider aktuell nicht nehmen. Die finanziellen Sorgen schon“, sagt Landtagskandidatin Kerstin Löwenstein und wirbt damit um Zustimmung von CDU und FDP im Landtag.

In dem Antrag heißt es: Ein Herdenschutzgesetz und ein neues Wolfsmanagement setzt voraus,

  • dass die bisherigen Erfahrungen mit dem Wolf erfasst und das aktuelle Wolfsmanagement
  • entsprechend evaluiert werden;
  • dass ein Förderkonzept erarbeitet wird, das den Bedürfnissen der Menschen in den Wolfsgebieten gerecht wird;
  • dass eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen erarbeitet wird, das schon vor der
  • Rückkehr von Wölfen, bei allen Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern und allen Besitzformen präventiv einsetzen muss.
  • dass bei der Förderung von Herdenschutzmaßnahmen die Unterscheidung zwischen
  • Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebe aufgehoben wird;
  • •dass im Fall von Rissen lokale Veterinäre mit einbezogen werden können und dass Expertise der Landwirtschaftskammern bei der Zaunbegutachtung verstärkt zu Rate gezogen werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf den Entwurf eines Herdenschutzgesetz mit untenstehenden Punkten zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen:

  • das Prinzip Prävention verfolgt und wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen schon
  • vor der zu erwartenden Wolfsrückkehr fördert,
  • ein flächendeckendes Informations- und Beratungsnetz vorsieht, um Anwohnerinnen und
  • Anwohner sowie Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter gleichermaßen zu informieren
  • und zu beraten – hierbei sollten die jeweiligen Landkreise mit in die Planung einbezogen
  • werden;
  • vorsieht, Wolfsberaterinnen und Wolfsberater hauptamtlich zu beschäftigen, damit sie die
  • Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Veterinären und Landwirtschaftskammer organisieren und optimieren können;
  • einen Förderauftrag vorsieht, der neben Schafen, Ziegen und Gehegewild alle potenziellen Beutetiere in die Förderung
    und Entschädigung aufnimmt – also auch Weidetiere wie Rinder, Pferde oder sonstige
    gehaltene Tiere und der die Anschaffung und den laufenden Unterhalt von Herdenschutzhunden und von
    wolfsabweisende Zäunen umfasst.