Coronaschutzverordnung: diese Lockerungen gelten ab heute in NRW

Die neue Coronaschutzverordnung für NRW tritt am heutigen Freitag in Kraft. Gültig ist sie erst einmal bis Ende Oktober. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) spricht von „weiteren Schritten in Richtung Normalität“.

Maskenpflicht im Freien nur noch eine Empfehlung!

Begründet werden die beschlossenen Lockerungen mit den aktuellen Infektionszahlen. In NRW lag die Sieben-Tages-Inzidenz am Donnerstag, 30. September, bei 55,9 und damit unter den bundesweiten Wert von 63. Landesweit sind 67,6 Prozent der Menschen vollständig geimpft.

Diese neuen Regeln gelten jetzt in NRW:

  • mit Schnelltest in den Club und die Disko
  • kein Mindestabstand mehr in Restaurants
  • Maskenpflicht im Freien nur noch eine Empfehlung
  • Chor mit Schnelltest wieder ohne Maske
  • Veranstaltungen unter freiem Himmel wieder mit voller Zuschauerzahl
  • bei Veranstaltungen in Innenräumen dürfen ab 5.000 Zuschauern freie Plätze nur noch zu 50 Prozent vergeben werden

3G-Regel grundsätzlich weiter gültig

Grundsätzlich gilt überall weiter die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet). Neu ist, dass im Fall von Club- und Discobesuchen sowie dem gemeinsamen Singen ein Schnelltest ausreicht, der aber nicht älter als sechs Stunden sein darf. Bei Restaurantbesuchen gilt eine Maskenpflicht bei Verlassen des Platzes. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen, etwa Konzerte und Fußballspiele.

Entscheidung zu Schulen steht noch aus

Unklar ist noch die Situation an den Schulen. Die Landesregierung hat hierzu eine Entscheidung in der kommenden Woche angekündigt. Fest steht aber bereits, dass Schülerinnen und Schüler außerhalb der Ferienzeit als getestete Personen gelten, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Ab 16 Jahren müssen Schülerinnen und Schüler aber im Zweifel ihren Testnachweis aus der Schule vorzeigen.